Berlin – Das Bundeskabinett hat heute dem Entwurf eines Gesetzes zum ordnungspolitischen Rahmen der Krankenhausfinanzierung ab dem Jahr 2009 (Krankenhausfinanzierungsreformgesetz KHRG) zugestimmt. Damit werden die Rahmenbedingungen der Krankenhausfinanzierung ab dem Jahr 2009 vorgegeben.
Dazu erklärt Ulla Schmidt, Bundesministerin für Gesundheit:
Das Gesetz ist gut für die Patientinnen und Patienten und für alle Beschäftigten in den Krankenhäusern. Wir verbessern die finanzielle Lage der Kliniken, die ab 2009 insgesamt mehr als drei Milliarden Euro zusätzlich zur Verfügung haben werden. Damit sichern wir eine gute Versorgung der Patientinnen und Patienten.
Die Tariflohnsteigerungen der Jahre 2008 und 2009, die noch nicht durch höhere Zahlungen der Krankenkassen gedeckt sind, werden zur Hälfte von den Kassen übernommen. Mit einem Sonderprogramm werden in den nächsten drei Jahren 21.000 zusätzliche Pflegestellen geschaffen. Der bisherige Sparbeitrag der Krankenhäuser wird ab dem 1. Januar 2009 aufgehoben. Diese Maßnahmen sind anders als manche Berufskritiker es gerne darstellen keine einmalige Finanzspritze. Mit den zusätzlichen Mitteln wird der Sockel dauerhaft erhöht, auf dem die Fallpauschalen kalkuliert werden. Das gilt genauso für die Mittel, die in den nächsten drei Jahren für das Sonderprogramm für Pflegepersonal aufwachsen (von 220 über 440 auf 660 Mio. Euro im Jahr). Und für die Zukunft gehen wir weg von der bisherigen Anbindung der Finanzentwicklung an die sog. Grundlohnentwicklung. Im nächsten Jahr wird ein neuer ‘Orientierungswert’ entwickelt, der die krankenhausspezifische Kostenentwicklung besser abbildet. Der bisherige ‘Deckel’ ist damit weg.
Wer zudem, wie die Deutsche Krankenhausgesellschaft, die Maßnahmen des Gesetzentwurfs etwas voreilig als nicht ausreichend einstuft, macht es sich zu leicht. Er verkennt den für die Finanzierung der Mehrausgaben notwendigen Kraftakt für die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler. Der Gesetzentwurf verbindet mit Augenmaß das wirtschaftlich Notwendige mit dem finanziell Machbaren. Die Krankenhäuser müssen dabei jedoch immer noch nachhaltige Bemühungen zur Erschließung von Wirtschaftlichkeitsreserven unternehmen, da den Beitragszahlern nicht mehr zuzumuten ist.
Neben finanziellen Verbesserungen enthält der Gesetzentwurf verschiedene strukturelle Maßnahmen sowie technische Regelungen, um das DRG-Vergütungssystem für den Regelbetrieb nach Abschluss der Einführungsphase auszurichten.
Besonders hervorzuheben ist, dass damit grundsätzlich eine zukünftige Investitionsfinanzierung durch leistungsorientierte Investitionspauschalen verankert wird. Dazu wird ein gesetzlicher Entwicklungsauftrag bis Ende 2009 festgelegt, damit diese neue Investitionsfinanzierung für die Krankenhäuser ab 2012 eingeführt werden kann. Durch eine Kalkulation auf der Bundesebene sollen sich Länder dafür entscheiden können, die bisherige auf Einzelentscheidungen basierte Investitionsfinanzierung der Krankenhäuser durch eine moderne leistungsorientierte Investitionsfinanzierung auf der Grundlage von Investitionspauschalen zu ersetzen.
Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.bmg.bund.de.
Wesentliche Inhalte des Entwurf zum Krankenhausfinanzierungsreformgesetz
*Verbesserung der wirtschaftlichen Situation der Krankenhäuser:
– Ab dem Jahr 2009 werden die für die Jahre 2008 und 2009 tarifvertraglich vereinbarten Lohn- und Gehaltssteigerungen zu 50 Prozent durch die Krankenkassen refinanziert, soweit diese Erhöhungen die Veränderungsrate der beitragspflichtigen Einnahmen der Krankenkassen überschreiten.
– Das Statistischen Bundesamt wird bis Mitte 2010 einen Orientierungswert ermitteln, der zeitnah die Kostenentwicklung im Krankenhausbereich erfasst und voraussichtlich ab dem Jahr 2011 als Alternative zur bisherigen strikten Grundlohnanbindung der Krankenhauspreise dienen kann.
– Einführung eines Förderprogramms zur Verbesserung der Situation des Pflegepersonals in Krankenhäusern, wodurch in drei Jahren bis zu 21.000 zusätzliche Stellen im Pflegedienst zu 70 Prozent durch die Krankenkassen finanziert werden.
– Aufhebung des Sparbeitrages (Rechnungsabschlag in Höhe von 0,5 Prozent) zum Jahresbeginn 2009.
* Grundsätzlich soll die Investitionsfinanzierung ab 2012 auf Investitionspauschalen umgestellt werden, wenn sich die Länder hierzu entscheiden. Dazu wird ein gesetzlicher Auftrag zur Entwicklung einer Reform der Investitionsfinanzierung der Krankenhäuser durch leistungsorientierte Investitionspauschalen bis Ende 2009 erteilt. Die näheren Einzelheiten des Verfahrens hierzu legen Länder und Bund fest. Die Selbstverwaltungspartner auf der Bundesebene und deren DRG-Institut werden mit der Kalkulation von Investitionsbewertungsrelationen beauftragt, um Ländern statt der bisherigen antragsbasierten Investitionsfinanzierung der Krankenhäuser eine Entscheidung für eine moderne, unternehmerisch orientierte Investitionsfinanzierung auf der Grundlage leistungsorientierter Investitionspauschalen zu ermöglichen.
* Entwicklung und Einführung eines pauschalierten und tagesbezogenen Vergütungssystems für Leistungen der Psychiatrie und Psychosomatik. Eine erstmalige Abrechnung nach diesem neuen Entgeltsystem ist für das Jahr 2013 vorgesehen. Zudem wird die Finanzierung der Psychiatrie verbessert, um die Personalbesetzung in der Psychiatrie zu optimieren.
* Die unterschiedlichen Landesbasisfallwerte werden in einem Zeitraum von 5 Jahren, beginnend im Jahr 2010, schrittweise in Richtung auf einen einheitlichen Basisfallwertkorridor angenähert. Von dieser Konvergenz wird eine Bandbreite (Korridor) in Höhe von + 2,5 Prozent bis 1,5 Prozent um einen rechnerisch ermittelten einheitlichen Basisfallwert ausgenommen.
* Verschiedene technische Regelungen, um das DRG-Vergütungssystem für den Regelbetrieb nach Abschluss der Konvergenzphase auszurichten.
FINANZTABLEAU
Mehreinnahmen der Krankenhäuser 2009 (ohne Leistungsentwicklung)
Maßnahmen des Krankenhausfinanzierungsreformgesetzes (KHRG) Anteilige Finanzierung der Tariflohnerhöhungen 2008 und 2009 – 1,35 Mrd.
Förderprogramm zur Verbesserung der Situation des Pflegepersonals – 0,22 Mrd.
Wegfall des GKV-Rechnungsabschlags (“Sparbeitrag”) – 0,23 Mrd.
Verbesserte Finanzierung der Psychiatrie – 0,06 Mrd.
Finanzierung der Praxisanleitung bei der Ausbildungsfinanzierung – 0,15 Mrd.
Mehrausgaben für GKV durch KHRG – 2,01 Mrd. ______________________________________________________________________________________________
Mehreinnahmen der Krankenhäuser in 2009 durch geltendes Recht – rd. 1 Mrd.
(Grundlohnrate: + 1,41 %; Wegfall Anschubfinanzierung integrierte Versorgung; geringer Mengeneffekt) ______________________________________________________________________________________________
Mehreinnahmen Krankenhäuser 2009: übrige Kostenträger – 0,2 Mrd. ______________________________________________________________________________________________
Summe: 3,2 Mrd.