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Dr. Klaus Zeh (CDU): „Kostenaufwendungen für die künstliche Befruchtung sollen Krankenkassen wieder vollständig übernehmen.“

Ehepaare beim Kinderwunsch unterstützen

Erfurt – Berlin – Thüringen setzt sich im Bundesrat für eine erweiterte Kostenübernahme von Maßnahmen der künstlichen Befruchtung durch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ein. Damit unterstützt Thüringen eine Initiative des Saarlandes, die u.a. eine Finanzierung über die Krankenversicherung vollständig wieder einfordert.”

Dazu erklärte der Thüringer Gesundheitsminister Dr. Klaus Zeh: “Paare, die ungewollt kinderlos sind, tragen an einem schweren Schicksal. Wir sollten diese Eltern, bei der Verwirklichung ihres Kinderwunsches unterstützen. Familienpolitik ist nicht nur eine Frage von Erziehungsgeld, Kinderbetreuung und verbesserter Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.”

Die seit dem 1. Januar 2004 geltenden Einschränkungen bei der künstlichen Befruchtung haben im Allgemeinen zu einer Halbierung der Anzahl der Behandlungen zur künstlichen Befruchtung geführt (2003: 80.466 und 2004: 37.633). Vor dem Hintergrund dieses drastischen Einbruches an Behandlungszahlen und der demographischen Entwicklung in unserem Land ist eine Verbesserung der Bedingungen für die Inanspruchnahme der künstlichen Befruchtungen zugunsten der Paare mit einem Kinderwunsch geboten.

“Die damalige rot-grüne Bundesregierung wollte ursprünglich die Kosten (ca. 4.000 Euro pro Behandlung) vollständig auf die Versicherten übertragen. Hier konnte dank der Mehrheit der unionsgeführten Länder im Bundesrat das Schlimmste verhindert werden, so dass wenigsten die hälftigen Kosten der Behandlung weiterhin übernommen werden. Jedoch beutet dies eine finanziell oftmals kaum verkraftbare Anstrengung der betroffenen Paare – von den seelischen Belastungen ganz abgesehen. Deshalb müssen wir im Interesse der betroffenen Paare korrigierend tätig werden”, so Thüringens Gesundheitsminister Dr. Zeh abschließend.