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DKG warnt: Ein Schritt in die Zweiklassenmedizin

DKG zum Ausschluss der Autologen Chondrozyten Implantation (ACI) am Sprunggelenk durch den G-BA

Berlin – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat auf seiner Plenarsitzung im Februar beschlossen, dass das innovative ACI- Verfahren (Autologen Chondrozyten Implantation) zur Behandlung von Knorpelschäden am Sprunggelenk im Krankenhaus bei gesetzlich Versicherten nicht mehr vergütet wird. GKV-Versicherten steht somit eine wichtige Therapiealternative nicht mehr zur Verfügung. Für Privatversicherte bleibt die Methode weiterhin verfügbar. Bei Autologen Chondrozyten Implantation (ACI) werden körpereigene Knorpelzellen im Labor vermehrt und anschließend zur Auffüllung des Knorpelschadens verwendet. Das Besondere ist, dass hierdurch ein Ersatz-Knorpelgewebe entsteht, das in seiner Zusammensetzung und Belastbarkeit dem ursprünglichen Knorpel sehr nahekommt. Unter Berücksichtigung der Indikationsstellung und möglicher Risiken einer Zelltherapie wurde die ACI am Sprunggelenk in den Krankenhäusern bisher verantwortlich und differenziert eingesetzt. Die Methode kann helfen, eine Gelenkversteifung oder einen Gelenkersatz zu vermeiden oder zumindest zu verschieben.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) kritisiert, dass aus prinzipiellen methodischen Erwägungen (“keine Studien auf der höchsten Evidenzstufe = kein Nutzen”) im G-BA entschieden wurde, dieses Verfahren auch in Ausnahmefällen am Sprunggelenk nicht mehr zu bezahlen. Werden jedoch innovative Verfahren im Krankenhausbereich bereits ausgeschlossen, bevor sich diese bewähren konnten, so besteht die Gefahr, dass der medizinische Fortschritt in Deutschland aufgehalten und schwer erkrankten gesetzlich Versicherten eine Teilhabe an Innovationen verwehrt wird.

Die DKG anerkennt die Notwendigkeit der Anwendung der Methoden der Evidenzbasierten Medizin (EbM) in allen Versorgungsbereichen. Anders als im Arzneimittelbereich sind vergleichende Studien bei komplexen Eingriffen, wie sie die ACI darstellt jedoch schwieriger durchführbar, gerade wenn nur wenige Patienten betroffen sind. Eine Bewertung mit Augenmaß, welche die besonderen Anforderungen an die Versorgung spezifischer Patientengruppen und die Notwendigkeit der Vorhaltung therapeutischer Alternativen berücksichtigt, ist daher angezeigt. Die vom G-BA getroffene Entscheidung zur ACI am Sprunggelenk wird diesem Anspruch nicht gerecht. Das Beispiel macht deutlich, wie schlecht es um den medizinischen Fortschritt bestellt wäre, würden Forderungen nach weiteren gesetzlichen Restriktionen bei der Zulassung von Innovationen nachgegeben werden. Dateien

* pdf2010-02-25_PM-DKG-zur-Entscheidung-des-G-BA_ACI-Verfahren http://www.dkgev.de * doc2010-02-25_PM-DKG-zur-Entscheidung-des-G-BA_ACI-Verfahren http://www.dkgev.de

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger in Deutschland. Sie vertritt die Interessen der 28 Mitglieder – 16 Landesverbände und 12 Spitzenverbände – in der Bundespolitik und nimmt ihr gesetzlich übertragene Aufgaben wahr. Die 2.083 Krankenhäuser versorgen jährlich über 17,5 Mio. Patienten mit 1,1 Mio. Mitarbeitern. Bei 64,6 Mrd. Euro Jahresumsatz in deutschen Krankenhäusern handelt die DKG für einen maßgeblichen Wirtschaftsfaktor im Gesundheitswesen.

© DEUTSCHE KRANKENHAUSGESELLSCHAFT e.V. 2010