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Diskussionsforum “Rehabilitations- und Teilhaberecht” der DVfR unterstützt die Umsetzung des SGB IX

Pressemitteilung

Heidelberg – Die besondere Konstruktion des SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) als übergeordnetes Gesetz erfordert eine einfach zu nutzende Plattform, mit deren Hilfe noch nicht hinreichend bekannte Rechtsnormen, die aktuelle Rechtsprechung und ihre Auslegung in der juristischen Fachöffentlichkeit sowie bei den Akteuren in Betrieben und Institutionen bekannt gemacht werden können, und die zugleich die Möglichkeit der offenen Diskussion bietet. Unter der barrierefreien Internetadresse http://www.reha-recht.de steht ein Diskussionsforum für den Informations- und Meinungsaustausch zwischen Rechtsprechung, Wissenschaft und den praktischen Rechtsanwendern des SGB IX und verwandter Gesetze zur Verfügung.

Träger des Diskussionsforums ist die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e.V. (DVfR). Mit diesem Angebot will die DVfR die Anwendung und Weiterentwicklung des Rehabilitations- und Teilhaberechts fördern und so zu mehr Rechtssicherheit bei der Beantragung und Gewährung von Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe beitragen. Das Diskussionsforum wird aus Mitteln der Ausgleichsabgabe finanziell gefördert und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales unterstützt.

Für das vom Institut für Qualitätssicherung in Prävention und Rehabilitation (iqpr) übernommene Diskussionsforum ist unter Trägerschaft der DVfR eine thematische Neuausrichtung vorgesehen. In vier Foren werden u. a. folgende Schwerpunkte diskutiert: Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe, auch im Kontext des sozialen Leistungsrechts, Arbeitsrecht, Schwerbehindertenrecht, betriebliches Eingliederungsmanagement in Unternehmen sowie Rechtsfragen der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, die seit März 2009 in Deutschland geltendes Recht ist.

An der fachlichen Ausgestaltung des Diskussionsforums sind namhafte Sozialrechtler wie Dr. Alexander Gagel, Prof. Dr. Wolfhard Kohte und Prof. Dr. Felix Welti beteiligt. Weitere Sozialrechtsexperten werden zukünftig mitwirken.

Das Angebot des Forums richtet sich an eine breite Zielgruppe, darunter Richter von Sozial- und Arbeitsgerichten, Rechtsanwälte für Arbeits- und Sozialrecht, Praktiker bei Rehabilitationsträgern, in Unternehmen, Beratungsstellen sowie den Organisationen der Menschen mit Behinderung.

Der Vorsitzende der DVfR Dr. Matthias Schmidt-Ohlemann unterstreicht, dass die DVfR ihr Netzwerk für eine breite fachliche Beteiligung am Diskussionsforum nutzen wird.