Berlin – Zur von Innenminister Schäuble angekündigten Neuordnung des öffentlichen Dienstrechts erklären Silke Stokar, innenpolitische Sprecherin, und Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer:
Ein modernes Dienstrecht muss auch mit der Diskriminierung schwuler Beamter und lesbischer Beamtinnen brechen. Innenminister Schäuble sollte alte ideologische Scheuklappen ablegen und aufhören, sich gegen die Gleichbehandlung zu sperren.
Die Reform des öffentlichen Dienstrechts muss dazu genutzt werden, bestehende Benachteiligungen von Beamtinnen und Beamten in Eingetragener Lebenspartnerschaft zu beseitigen. Notwendig ist die Anerkennung von Lebenspartnerschaften bei der Hinterbliebenenversorgung, der Beihilfe und der Besoldung. In diesen Fragen des Beamtenrechts ignoriert der Staat bis heute die Lebenspartnerschaften.
Verpartnerte Angestellte sind dagegen bei Rente, Krankenversicherung und Entlohnung längst Eheleuten gleichgestellt. Es gibt keinen sachlichen Grund, homosexuelle Beamtinnen und Beamte hier schlechter zu behandeln. Schließlich übernehmen Eingetragene Lebenspartner die gleichen gegenseitigen finanziellen Verpflichtungen wie Eheleute.
Der durch Bundesratsblockade herbeigeführte derzeitige Rechtszustand ist grob ungerecht und muss dringend geändert werden. Wir fordern die SPD auf, in der großen Koalition keinen Gesetzentwurf zum Dienstrecht zuzustimmen, der Lebenspartnerschaften weiterhin ausgrenzt.