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Diskretion für Apotheken selbstverständlich

Tabu-Thema Scheidenpilz

Berlin – Auch bei Tabu-Krankheiten wie Scheidenpilz brauchen Patientinnen nicht aus Scham auf das Gespräch mit der Apothekerin zu verzichten. Bei mehr als jeder vierten Selbstmedikation gegen eine Krankheit des Urogenitaltrakts tauchen arzneimittelbezogene Probleme auf. Im persönlichen Gespräch kann das Apothekenteam, das meist überwiegend aus Frauen besteht, diese erkennen und lösen. „Die meisten Apotheken haben inzwischen für alle Gespräche Diskretionszonen eingerichtet. Wem das nicht ausreicht, dem bietet jede Apotheke auf Wunsch eine explizite vertrauliche Beratung an“, so Erika Fink, Präsidentin der Bundesapothekerkammer.

Typische Symptome für Scheidenpilz sind Jucken, Brennen und ein geruchsarmer, quarkartiger weißer Ausfluss. Die Infektion wird oft mit rezeptfreien Medikamenten behandelt. Je nach Wirkstoff und Dosis dauert die lokale Behandlung meist ein bis sechs Tage. Dabei werden verschiedene Arzneiformen wie Vaginaltabletten oder -zäpfchen oft mit Cremes kombiniert. Die Arzneimittel am besten abends vor dem Schlafengehen anwenden, das verzögert besonders bei Cremes ein Auslaufen. Fink: „Geduld ist wichtig – aber nicht zu lange warten. Nach einer Ein-Tages-Behandlung verschwinden die Beschwerden nicht sofort, sondern erst nach etwa drei Tagen. Die Drei-Tages-Therapie bitte auch durchhalten. Bleiben die Beschwerden trotz Selbstmedikation länger als vier Tage bestehen, rate ich allen Patientinnen zum Arztbesuch.“ Während der Monatsblutung sind lokale Arzneimittel nur bei sehr starken Beschwerden empfehlenswert, weil sie ausgeschwemmt oder verdünnt werden.

Frauen, die zum ersten Mal an Scheidenpilz leiden, sollten vor der Selbstmedikation mit einem Arzt sprechen. Das gilt auch für Jugendliche, Schwangere und wenn die Beschwerden häufiger als vier Mal im Jahr auftreten. Zum Arzt gehen sollten Frauen auch, wenn der Ausfluss stark bzw. fischartig riecht oder grün-gelblich ist. Das deutet auf eine Infektion mit einem anderen Krankheitserreger hin.

Die Pressemitteilung und weitere Informationen stehen unter http://www.abda.de.