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DiGA – Nutzennachweis als Stolperstein für Diversität
Franziska Beckebans. Bildrechte: SBK Siemens-Betriebskrankenkasse

DiGA – Nutzennachweis als Stolperstein für Diversität

Pressemitteilung

München – Meinung: SBK-Expertin Franziska Beckebans spricht auf dem 2. Diversity in Health Kongress über das Potenzial von digitalen Anwendungen und warum wir aufpassen müssen, dass der Nutzennachweis nicht zum Stolperstein für Diversität wird.

Am 28. Februar und 01. März 2023 laden die SBK Siemens-Betriebskrankenkasse und INNO3 zum 2. Diversity in Health Congress 2023 nach Leipzig. Im Rahmen der Session 2 „Gleich- und Ungleichbehandlung – mehr als „nur“ eine Frage des Geschlechts“ spricht Franziska Beckebans, Bereichsleiterin Kundenmanagement und Versorgung der SBK, über das Potenzial, das sie in digitalen Anwendungen sieht und warum wir aufpassen müssen, dass der Nutzennachweis nicht zum Stolperstein für Diversität wird.

„Mit digitalen Anwendung haben wir eine tolle Ergänzung zur analogen Regelversorgung. Sie haben das Potenzial, alle Gruppen von Patient*innen mit ihren individuellen Bedürfnissen anzusprechen. DiGAs können eine Therapie optimal begleiten, indem sie – durch datengestütztes Vorgehen –Bedürfnisse, Anforderungen und Lebenssituationen der Anwender*innen berücksichtigen und in der Konsequenz unterschiedliche Behandlungspfade anbieten.

Dreh- und Angelpunkt für die dauerhafte Aufnahme einer DiGA ist aktuell der Nutzennachweis. Ganz klar ist: Die DiGA muss einen Mehrwert nachweisen können, damit die GKV sie erstatten kann. Aktuell muss dieser Nachweis spätestens nach einem Jahr erbracht werden. Er folgt klaren evidenz-basierten Kriterien. Das ist auf den ersten Blick verständlich. Auf den zweiten Blick birgt dieses Vorgehen ein Risiko: DiGAs für kleinere Zielgruppen sind ebenso im Nachteil wie Anwendungen für seltene Erkrankungen – weil die Nutzerzahlen für den Evidenznachweis nicht ausreichen. Perspektivisch laufen wir aus meiner Sicht Gefahr, dass sich die Entwicklung von DiGAs auf klassische Volksleiden und ausreichend große Nutzergruppen beschränken wird. Ein echter Rückschritt!

Aus meiner Perspektive stehen wir heute an einem Scheideweg: Um welche Art von Nutzen geht es uns? Geht es uns um das bloße Festhalten an Nutzerzahlen? Oder geht es uns um den tatsächlichen Nutzen für die Betroffenen? Mein Plädoyer gilt ganz klar dem tatsächlichen Nutzen für Anwender*innen. Lassen Sie uns nicht (nur) auf Zahlen, sondern vor allem auf Patient-Reported Outcomes schauen. Legen wir den Fokus auf das, was die DiGAs tatsächlich an Wirkung bei den Anwender*innen erzeugt haben. Dann können und werden digitale Anwendungen zu einem echten Plus in einer individuellen und diversen Versorgungslandschaft.“