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Diese Blamage hätten sich Union und SPD ersparen können

Pressemitteilung

Berlin – “Diese Blamage hätten sich Union und SPD ersparen können”, kommentiert Katja Kipping die gestrige Entscheidung des Bundessozialgerichts zur Anrechenbarkeit von Krankenhausverpflegung auf die Regelleistungen bei Hartz IV. “Das Bundessozialgericht hat rückwirkend bis 2007 zu einer Klage eines Betroffenen beschlossen: Die Anrechnung der Verpflegung bei einem stationärem Aufenthalt auf die Regelleistungen bei Hartz IV und die damit verbundene Kürzungen der Regelleistungen an die Betroffenen entbehren einer rechtlichen Grundlage.” Die sozialpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE weiter:

“Bereits im Dezember 2007 hatte DIE LINKE in einem Antrag die sofortige Abschaffung des behördlichen Unrechts gefordert. Leider wurde der Antrag von der Mehrheit im Bundestag abgelehnt – und das, nachdem sogar der Petitionsausschuss seine Bedenken hinsichtlich der rechtswidrigen Kürzungen von Leistungen erklärt hatte. Das zeigt die Ignoranz der herrschenden schwarz-roten Koalition gegenüber dem Recht.

Das Urteil des Bundessozialgerichts zeigt zudem, dass ein Satz immer noch gilt: Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt. Klagen gegen Hartz IV sind offensichtlich ein möglicher Weg, die herrschende Willkür der großen Koalition zu begrenzen.”