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„Die Zeit des Bittstellens ist vorbei“
Lebenshilfe NRW begrüßt Landesrahmenvertrag und wünscht sich aber eine konstruktive Umsetzung im Sinne der Belange von Menschen mit Behinderung

Presseinformation

Hürth – Die Lebenshilfe NRW begrüßt grundsätzlich, dass anlässlich der zum 1. Januar 2020 durch das Bundesteilhabegesetz greifenden Reformen der Landesrahmenvertrag für Nordrhein-Westfalen heute unterzeichnet wurde.

„Die lange Zeit der Unsicherheit und des Wartens für die Menschen mit Behinderung, ihre Angehörigen und die Mitarbeiter der Leistungserbringer ist beendet. Endlich wissen alle, was ab dem 1. Januar 2020 auf sie zu kommt und sie können sich auf den Systemwechsel in der Eingliederungshilfe einstellen“, sagt Prof. Dr. Gerd Ascheid, Landesvorsitzender der Lebenshilfe NRW.

„Endlich, möchte man sagen, erfolgt nun die Ermittlung des individuellen Unterstützungsbedarfs durch ein landeseinheitliches Bedarfsermittlungsinstrument (BEI_NRW). Damit wird den Vorgaben des 2016 verabschiedeten Bundesteilhabegesetzes zur personenzentrierten Bedarfsfeststellung Rechnung getragen. Wir erwarten nun die zügige landesweite Umsetzung des BEI_NRW, denn dieses ist von großer Bedeutung für das neue Gesamtplanverfahren“, so Ascheid weiter.

„Wir befürworten außerdem, dass die beiden Landschaftsverbände ein gemeinsames neues Vergütungssystem für die Menschen mit Behinderungen, die in den Werkstätten arbeiten, erstellen sollen. Auf diese Umstellung sind wir gespannt, ebenso auf die sich daraus ergebenden Auswirkungen auf die Menschen mit Behinderung“, sagte Ascheid.

„Ich appelliere an dieser Stelle allerding an alle Beteiligten, notwenige Änderungen am Vertrag zügig vorzunehmen, sollten sich bei der Umsetzung des Landesrahmenvertrags Punkte herausstellen, die zu Lasten der Menschen mit Behinderung gehen. Das Bundesteilhabegesetzt wurde mit dem Ziel verabschiedet, die Menschen mit Behinderung aus der Fürsorge heraus zu holen. Diesem Anspruch muss der neue Landesrahmenvertrag genügen. Die Zeit, dass Menschen mit Behinderung als Bittsteller wahrgenommen werden, ist vorbei. Sie haben in Zukunft einen Anspruch auf die Leistungen, die sie zur Teilhabe benötigen, und sie müssen sie auch erhalten. Sie müssen in Zukunft die Leistungen erhalten, die ihnen aufgrund ihre Beeinträchtigung zustehen. Es muss möglich sein, konstruktiv Lösungen innerhalb der Regeln des Landesrahmenvertrages zu finden und umzusetzen, wenn es darum geht den Alltag dieser Menschen lebenswert und selbstbestimmt zu gestalten. Wir sind gerne bereit an diesem Prozess mitzuarbeiten“, erklärte Ascheid.

Die 76 nordrhein-westfälischen Orts- und Kreisvereinigungen der Lebenshilfe mit rund 21.000 Mitgliedern sind Träger oder Mitträger von zahlreichen Diensten, Einrichtungen und Angeboten für Menschen mit einer geistigen Behinderung. Sie alle sind Mitglieder im nordrhein-westfälischen Landesverband, des Lebenshilfe Nordrhein-Westfalen e.V. In Frühförderstellen, (meist integrativ) Kindergärten und Krippen, Schulen und Tagesförderstätten, Werkstätten, Fortbildungs- und Beratungsstellen, Sport-, Spiel- und Freizeitprojekten, Wohnstätten und Wohngruppen sowie Familienentlastenden Diensten werden Kinder, Jugendliche und Erwachsene gefördert, betreut und begleitet.

Hauptamtliche und ehrenamtliche Mitarbeiter der Lebenshilfe sind mit diesen Aufgaben betraut. Angehörige von Menschen mit Behinderung können sich in Elterngruppen austauschen, behinderte Menschen selbst arbeiten immer stärker in den Vorständen und anderen Gremien der Lebenshilfe mit. Die 76 nordrhein-westfälischen Lebenshilfen sind in der Beratung, Fortbildung und Konzeptentwicklung tätig und vertreten die Interessen behinderter Menschen und ihrer Familien gegenüber den Ländern bzw. der Bundespolitik.

Die Lebenshilfe Nordrhein-Westfalen e.V. verfügt über vier Tochtergesellschaften. Die Lebenshilfe Wohnen NRW gGmbH und die Lebenshilfe Wohnverbund NRW gGmbH bieten ambulante und stationäre Wohnangebote sowie Beratung für Menschen mit Behinderung in ausgewählten Regionen Nordrhein-Westfalens an. Fort- und Weiterbildung von Menschen mit Behinderung sowie hauptamtlichen Mitarbeitern der Eingliederungshilfe, Familienbildung und Freiwilligendienste werden über die Lebenshilfe Bildung NRW gGmbH angeboten. In Hürth betreibt der Landesverband das Lebenshilfe Berufskolleg NRW gGmbH zur Ausbildung von Sozialassistenzen und Heilerziehungpflegern.