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„Die Versorgung der Zukunft muss anders aussehen“
DGIV-Bundeskongress diskutiert Wege zur Überwindung der Sektorengrenzen

DGIV-Bundeskongress

Berlin – Am Mittwoch fand in Berlin mit beinahe 200 Teilnehmern der 12. Bundeskongress der Deutschen Gesellschaft für Integrierte Versorgung im Gesundheitswesen e.V. (DGIV) statt.

Bereits in der Eröffnung des Kongresses wies DGIV-Vorstandsvorsitzender Prof. Stefan G. Spitzer darauf hin, dass es bis zur Beseitigung der sektoralen Versorgung noch ein langer Weg sei, und kritisierte, dass auch heute noch ein größeres Interesse an der „besseren Verzahnung“ als an der konsequenten Überwindung sektoraler Strukturen festzustellen sei. Umso mehr gelte es, die bereits bestehenden Rahmenbedingungen zur Gestaltung innovativer sektorenübergreifender Versorgungsformen auszuschöpfen. Wer hier Interesse an Mitteln aus dem neuen Innovationsfonds hege, müsse mehr als bisher bereit sein, auch in Fachkompetenz zur optimalen Nutzung der rechtlichen und regionalen Gegebenheiten zu investieren.

Staatssekretär Lutz Stroppe (BMG) ordnete das Kongressthema in die Gesetzesinitiativen der Bundesregierung ein und betonte, dass die Neufassung des §140a SGB V die Rahmenbedingungen für Selektivverträge vereinfache. Außerdem machte er Hoffnung, dass es Erleichterungen für selektive Versorgungsformen im Zuge der bevorstehenden Vergaberechtsreform geben könnte.

Diesen Optimismus teilte Rechtsanwalt Alexander Csaki (Bird&Bird LLP) so nicht und verwies auf den derzeitigen Entwurf zur Novellierung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Im Übrigen sei es aber nicht so, dass jegliche Kassenvorstellung über Kooperationen auf dem Gebiet der besonderen Versorgung im Vergaberecht unmöglich gemacht werde; auch hier sollten die bestehenden Instrumente besser genutzt werden.

Prof. Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender im GBA, informierte über den Stand der Vorbereitung der Arbeit des neuen Innovationsfonds. Die Verfahrensordnung des Innovationsausschusses sei erarbeitet und bereits von Seiten der Bundesregierung genehmigt. Der Expertenbeirat für den Innovationsfonds werde noch im Dezember bekannt gegeben, die Förderrichtlinie im Januar veröffentlicht. Die Antragsstellung für eine Mittelvergabe aus dem Fonds könne ein- oder auch zweistufig (mit vorgeschaltete Bewertung einer Projektskizzierung) erfolgen. Bedenken, dass für die Förderung innovativer Versorgungsformen bereit gestellte Mittel nicht ausgeschöpft werden könnten, teilte er grundsätzlich nicht. Hecken zeigt sich insgesamt überzeugt, dass der Fonds die ihm zugedachte Aufgabenstellung lösen werde.