Berlin – Sektorengrenzen zwischen ambulant und stationär sollen fallen, Patienten sollen rasch Termine bekommen, die Unterbringung soll im Zweibettzimmer erfolgen, weniger Infektionen soll es geben, Facharztbehandlung und moderne Medizintechnik sind angesagt, in strukturschwachen Gebieten soll die Bevölkerung auf hohem medizinischen Niveau versorgt werden und alles zu vertretbaren Kosten. Diese Wunschliste lässt sich aus dem Entwurf des GKV-VStG und anderen Willensäußerungen der Politik herauslesen. Mit der Praxisklinik ließe sich das auch umsetzen, wenn man sie nur im Gesetz entsprechend fortschreiben würde. Das wird aber unverändert aktiv ignoriert, obwohl es sachlich keinen Widerspruch gibt.
Möglichkeiten und Bedarf machen die Praxisklinik heute zu einer Versorgungseinrichtung, die über das Ambulante Operieren hinaus auch für konservative Fächer wie Psychiatrie, Onkologie u. a. medizinisch und wirtschaftlich sinnvoll ist. Die Realität hat die Politik überholt. Es ist also höchste Zeit, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen endlich angepasst werden. In einem Positionspapier, zu finden unter http://pkgev.de wurde zusammengefasst was notwendig wäre.
Die Deutsche Praxisklinikgesellschaft e. V. ist der Spitzenverband der Praxiskliniken in Deutschland. Sie steht allen Fachrichtungen offen.