Bonn – Zum heute (16.10.2007) in Berlin vorgestellten Arzneiverordnungs-Report (AVR) 2007 erklärt der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH) in Bonn:
Auch beim durch das Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG) und durch die vielen Gesundheitsreformen vollkommen überregulierten deutschen Arzneimittelmarkt wird der mit dem alten, aber immer noch falschen Prinzip der alleinigen Schuldzuweisung an die Arzneimittelindustrie operierende Arzneimittelverordnungsreport nicht zu einem sinnvollen Instrument zur Darstellung der Entwicklungen auf dem Arzneimittelmarkt. Der heutige Arzneimittelmarkt wird schon weitestgehend durch Rabattverträge reguliert. Der Arzneimittelverordnungs-Report ist somit heute und in Zukunft verzichtbarer denn je.
In anderen Bereichen wurde bereits der überregulierten Marktlage Rechnung getragen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die GKV-Spitzenverbände haben für das Jahr 2008 keine Rahmenvorgaben zur sogenannten Bonus-Malus-Regelung für Ärzte festgelegt. Dieses Instrument kommt somit für die Vertragsärzte im nächsten Jahr nicht mehr zur Anwendung. Neben stark abgesenkten Festbeträgen und Zuzahlungsbefreiungsgrenzen, die ohnehin das Preisniveau erheblich herabgesetzt haben, führen insbesondere die Arzneimittelrabattverträge dazu, dass die tatsächlichen Kosten, die der Krankenkasse für eine Verordnung entstehen, deutlich gesunken sind. Die tatsächlich gewährten Rabatte und damit die tatsächlichen Ausgaben sind nämlich nicht bekannt und nachvollziehbar. Der Verordnungsreport schafft hier in keiner Weise einen Beitrag zur Transparenz, er bleibt wie eh und je in den Schuldzuweisungen an die Industrie stecken.
Für die Arzneimittelbranche insgesamt stellt sich die derzeitige Entwicklung auf dem Arzneimittelmarkt überdies als durchweg mittelstandsfeindlich dar. Der BAH erinnert in diesem Zusammenhang auch erneut daran, dass eine adäquate medizinische Versorgung mit Arzneimitteln nicht immer nur unter Kostengesichtspunkten gesehen werden darf. So tragen Arzneimittel beispielsweise zur Vermeidung von therapeutischen und auch volkswirtschaftlichen Folgekosten bei. Es gilt der alte Grundsatz: mit Arzneimitteln anstatt am Arzneimittel zu sparen.