Online – Beim Datenschutz im Gesundheitswesen sind zahlreiche Spezialregelungen zu beachten. Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bringt eine Vielzahl neuer Regelungen und Anforderungen mit sich. Verstöße können mit bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes sanktioniert werden. Fragestellungen ergeben sich insbesondere
- bei der Übermittlung von Patientendaten an Dritte,
- bei behördlichen Auskunftsersuchen,
- bei der Nutzung von Gesundheitsdaten zu Forschungszwecken,
- bei betriebsinternen Untersuchungen oder
- bei Einschaltung von Dienstleistern und Beauftragung von Beratungsleistungen.
In einem Online-Seminar geben ausgewiesene Experten aus der betrieblichen und anwaltlichen Praxis einen Überblick über die neuen Regelungen und Anforderungen der DSGVO.
Online-Seminar
Datenschutz im Gesundheitswesen | Die europäische Datenschutz-Grundverordnung
6. und 7. Oktober 2021 | jeweils 09:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Das Online-Seminar ist in zwei Module gegliedert, die kombiniert oder einzeln gebucht werden können:
Modul 1 | 06.10.2021 | Grundlagenwissen
- Datenverarbeitung im Unternehmen
- Sensible (Gesundheits-)Daten
- Rechtsfolgen / Sanktionen bei Verstößen
- Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten / Sicherheit der Verarbeitung
Modul 2 | 07.10.2021 | Vertiefungswissen
- Datentransfer / Cloud Computing
- eHealth und Medical Apps
- Künstliche Intelligenz
- Nachweispflichten und Umgang mit Datenpannen
Angesprochen sind alle Beschäftigten im Gesundheitswesen, die Compliance- oder Datenschutzfunktionen ausüben, regelmäßig mit Themen aus diesen Bereichen konfrontiert werden oder generell mit Gesundheitsdaten in Berührung kommen.
Das Programm und die Anmeldemöglichkeit finden Sie unter: www.bvmed.de/datenschutz2021
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