Berlin – Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention hat am 30. Juni 2011 die Auftaktveranstaltung zur Parallelberichterstattung an den UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (CRPD) ausgerichtet. Anlass für diese Veranstaltung ist der 1. Staatenbericht der Bundesregierung an den CRPD-Ausschuss, der voraussichtlich am 3. August vom Bundeskabinett verabschiedet werden soll und vom CPRD-Ausschuss geprüft werden wird. Ziel dieser Konferenz war es, den Grundstein für eine koordinierte Parallelberichterstattung der deutschen nichtstaatlichen Organisationen zu legen.
“Der Nationale Aktionsplan der Bundesregierung zeigt, dass die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonevention in Deutschland kein Selbstläufer ist”, erklärte Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle am Donnerstag in Berlin. Weitere gemeinsame Strategien und Allianzen innerhalb der Zivilgesellschaft seien nötig, um den Rechten von Menschen mit Behinderungen in Deutschland den erforderlichen Stellenwert in der Politik zu verschaffen. “Daher begrüße ich die bevorstehende Gründung einer Allianz zur Parallelberichterstattung, die nicht mit einheitlicher, aber mit einer Stimme sprechen kann”, so Aichele.
Im Rahmen des Berichtsprüfungsverfahrens durch den CRPD-Ausschuss in Genf haben Nichtregierungsorganisationen (NGOs) das Recht, eigenständige oder gemeinsame Berichte, sogenannte “Parallelberichte” oder “Alternativberichte” zu verfassen und vorzulegen. Deutschland muss als Vertragsstaat der UN-Behindertenrechtskonvention zukünftig in regelmäßigen Abständen dem CRPD-Ausschuss Staatenberichte vorlegen. Die Berichte sollen aufzeigen, wie der Vertragsstaat seine durch den Beitritt zur Konvention übernommenen Verpflichtungen umgesetzt hat. Sie werden im CPRD-Ausschuss geprüft und kommentiert. Der Parallelbericht aus der Zivilgesellschaft ist für den Ausschuss eine wichtige Informationsquelle, um Fortschritte bei der Umsetzung der Konvention beurteilen zu können.
Theresia Degener, deutsches Mitglied im CPRD-Ausschuss, begrüßte ebenfalls den Zusammenschluss der behindertenpolitischen Organisationen zu einer Allianz, die sich die Erstellung eines Parallelberichtes zum Ziel gesetzt hat. Dadurch werde der nationale Dialog über die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention gefördert, betonte Degener. “Dieser Dialog ist mindestens so wichtig wie der konstruktive Dialog in Genf zwischen unserem Ausschuss und den deutschen Regierungsvetretern.”
Die Auftaktveranstaltung bot 120 Teilnehmenden die Gelegenheit, sich grundsätzlich über die Parallelberichterstattung im Zusammenhang mit der UN-Behindertenrechtskonvention zu informieren. Die Erfahrungsberichte der NGO-Zusammenschlüsse WSK-Allianz und CEDAW-Allianz sowie beispielsweise der Vortrag von Theresia Degener gaben Einblicke in die CPRD-Ausschussarbeit sowie in das Verfahren zur Erstellung eines Berichtes.
Die Monitoring-Stelle stellte auf der Veranstaltung zudem ihre Handreichung “Parallelberichterstattung an den UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen” vor. Sie enthält wichtige Informationen zur Erstellung des Parallelberichts und zum Verfahren der Übermittlung an den CPRD-Ausschuss. Download: http://www.institut-fuer-menschenrechte.de
Im Auftrag des Deutschen Behindertenrats wird NETZWERK ARTIKEL 3 – Verein für Menschenrechte und Gleichstellung Behinderter e. V. die Parallelberichterstattung der deutschen Zivilgesellschaft koordinieren. Daran können sich auch Organisationen beteiligen, die nicht Mitglied im Deutschen Behindertenrat sind.