Berlin – Die Absicht der Koalition, die Entschuldung in der Gesetzlichen Krankenversicherung im Vertragsarztrechtsänderungsgesetz im Regelfall innerhalb eines Jahres bis zum 31.12.2007 durchzusetzen, wird von der Fraktion DIE LINKE. abgelehnt.
“Mit dieser vorgesehenen Zwangsentschuldung werden bei den großen Versorgerkassen teilweise Beitragssteigerungen bis auf 18 Prozent stattfinden. Dieser Harakirikurs der großen Koalition steht im krassen Widerspruch zu ihrer Absicht, im Rahmen der Gesundheitsreform die Wettbewerbsfähigkeit der Kassen zu stärken. Das Gegenteil wird erreicht”, so der gesundheitspolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE., Frank Spieth. “Mit diesen Zwangsmaßnahmen werden einzelne Kassen derartig wettbewerbsunfähig, dass sie zumachen müssen.” Spieth fordert mit Hinweis auf die Anhörung im Gesundheitsausschuss ein Maßnahmepaket, mit dem der Abbau der Schulden sozialverträglich erreicht werden kann.
Die Bundesregierung und die sie tragenden Fraktionen habe in den zurückliegenden Jahren durch die Unterlassung eines Ausgleiches der besonderen Krankheitsrisiken (morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich) bei den Versorgerkassen maßgeblich mit dazu beigetragen, dass die Schulden nicht abgebaut werden konnten. Zudem wird im kommenden Jahr der Bundeszuschuss aus der Tabaksteuer an die Krankenversicherung um 2,7 Milliarden Euro reduziert. DIE LINKE. fordert deshalb, dass neben den eigenen Aktivitäten der Kassen zur Entschuldung die Mittel aus der Tabaksteuer im kommenden Jahr der GKV in vollem Umfang zur Verfügung gestellt werden, damit tatsächlich eine Entschuldung ohne Beitragsexplosionen ab 2007 möglich wird.
Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahre 2005 zum Risikostrukturausgleich den Ausgleich aller Krankenkassen untereinander gefordert. Deshalb muss eine GKV-weite Lösung realisiert werden. “Vor dem Hintergrund der erwarteten Steuermehreinnahmen in diesem und im nächsten Jahr und mit der Aussicht, eine Explosion der Kassenbeiträge vermeiden zu können, muss die Bundesregierung handeln. DIE LINKE. wird sie mit einem entsprechenden Antrag dazu zwingen, Farbe zu bekennen.”