Bonn – Viele Pflanzen verfügen über eine lange Tradition und dies nicht nur in der Selbstmedikation. Mit dem 14. Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (AMG) wurde für traditionelle pflanzliche Arzneimittel unter den Voraussetzungen der § 39a-d AMG die Möglichkeit einer Registrierung als „traditionelles Arzneimittel“ eröffnet. Dabei wird der ergänzende Zusatz zum Anwendungsgebiet „ausschließlich auf Grund langjähriger Anwendung“ der Tatsache nicht gerecht, dass auch die Tradition eine wissenschaftliche Evidenz mit zum Teil umfangreichen Daten darstellt oder darstellen kann. Unser Symposium wird sich dieser Thematik aus verschiedenen Blickrichtungen widmen.
Termin: 08.November 2016; 14:00 – 18:00 Uhr
Ort: Hotel Königshof; Adenauerallee 9; 53111 Bonn
Kostenbeitrag: 50,00 €
Anmeldung und Rechnungsanschrift unter: koop.phyto.bonn@t-online.de
Programm zum Symposium: Phytopharmaka: Von der Tradition zur Evidenz
Wir würden uns freuen, mit Ihnen zusammen die wissenschaftliche Evidenz der traditionellen pflanzlichen Arzneimittel zu betrachten und zu diskutieren.