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Die Gesundheitsreform wirkt: Anzahl der genehmigten Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen steigt wieder

Pressemitteilung

Berlin – Die Reformmaßnahmen der Gesundheitsreform wirken. Im ersten Halbjahr 2007 sind die Ausgaben der Krankenkassen für Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen um mehr als 16 Prozent gestiegen. Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt und die Vorsitzende des Müttergenesungswerkes Marlene Rupprecht begrüßen nach den stark rückläufigen Zahlen in den vergangenen Jahren, dass wieder mehr Mütter und Väter diese Leistungen in Anspruch nehmen können.

Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt: “Die Trendwende bei den Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen ist geschafft. Dies zeigt, dass die Gesundheitsreform genau an den richtigen Stellen ansetzt und wirkt. Medizinische Vorsorge- und Rehamaßnahmen der gesetzlichen Krankenkassen sind ein wichtiger Beitrag, um die Gesundheit der Mütter und Väter zu stärken. Gerade hier darf nicht gespart werden. Eltern, die einen Spagat zwischen Beruf und Familie leisten, müssen wir unterstützen.”

Mit der jüngsten Gesundheitsreform sind medizinische Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen für Mütter und Väter zu Pflichtleistungen in der GKV umgewandelt worden. Bislang lag es im Ermessen der Kassen, die Anträge für diese Maßnahmen zu bewilligen. Seit dem 1. April diesen Jahres müssen die Kassen die Leistungen genehmigen, wenn die medizinischen Voraussetzungen vorliegen. In diesem Fall gilt ausnahmsweise nicht der Grundsatz “ambulant vor stationär”. Außerdem werden die Ausgaben für Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen zukünftig im Risikostrukturausgleich berücksichtigt. Kassen, die mehr Leistungen bewilligen und entsprechend mehr Ausgaben haben, sind nicht mehr im Nachteil gegenüber den Krankenkassen, die nur wenige Vorsorge- und Rehamaßnahmen bezahlen.

Müttergenesungswerk-Vorsitzende Marlene Rupprecht: “Ich freue mich über die positiven Effekte der Gesundheitsreform. Viele Mütter schöpfen daraus Mut. Die Nachfrage in den Beratungsstellen ist gestiegen, die Einrichtungen sind voll belegt. Aber es gibt noch Umsetzungsschwierigkeiten mit der neuen Gesetzeslage bei einigen Krankenkassen. 28 Prozent der Ablehnungen wurden immer noch mit dem Grundsatz ambulant vor stationär begründet, obwohl dieser nicht mehr gilt. Das Müttergenesungswerk wird sich weiterhin für eine konstruktive Umsetzung der neuen Gesetzeslage bei den Krankenkassen einsetzen.”

Ulla Schmidt sicherte dem Müttergenesungswerk ihre volle Unterstützung zu. Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen sind wichtige Bausteine für eine erfolgreiche Prävention. Eltern und ihre Kinder lernen hier, gemeinsam gesund zu leben. Die Bundesministerin und die Vorsitzende des Müttergenesungswerks gehen davon aus, dass sich die positive Entwicklung, die sich in den Ausgabenzuwächsen des 1. Halbjahres 2007 widerspiegelt, fortsetzen wird. Genauere Daten zur Anzahl der durchgeführten Maßnahmen für das aktuelle Kalenderjahr werden im Sommer 2008 vorliegen.

Nähere Informationen zu den Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen und den Voraussetzungen zur Inanspruchnahme dieser enthält ein vom Bundesministerium für Gesundheit und dem Müttergenesungswerk herausgegebener Flyer.

Das Infoblatt ist im Internet abrufbar unter: http://www.bmg.bund.de