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“Die gesetzlichen Leistungen der Hebammen”

Thüringer Sozialministerium versendet Flyer

Erfurt – Sozialministerin Lieberknecht: Maßnahmenkatalog zur Stärkung und Fortentwicklung des Kinderschutzes wird weiter umgesetzt.

Das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit hat heute mit der Versendung von neuen Flyern zum Thema: “Die gesetzlichen Leistungen der Hebammen” begonnen. Empfänger sind Thüringer Kinder- und Frauenärzte, Allgemeinmediziner, Geburtskliniken, Apotheken, Familienzentren, Jugend- und Gesundheitsämter sowie Schwangerschaftsberatungsstellen, die die Faltblätter als Informationsmaterial auslegen und damit einer breiten Öffentlichkeit zugänglich machen sollen.

Thüringens Ministerin für Soziales, Familie und Gesundheit, Christine Lieberknecht: “Die Geburt eines Kindes ist wohl die größte Veränderung und Herausforderung im Leben von Eltern. Bereits während der Schwangerschaft, aber auch danach können zahlreiche Fragen, Sorgen und sogar Ängste auftreten, die besonders bei jungen Müttern und Eltern schnell zu Verunsicherungen führen. Gerade hier sind Hebammen ein wichtiger Ansprechpartner.” Mit dem Flyer “Die gesetzlichen Leistungen der Hebammen” sollen möglichst alle Mütter und Familien angesprochen werden. Der Flyer gibt eine Übersicht über Umfang und Art der Hebammenleistungen und enthält Hinweise wie Frauen die Adresse einer Hebamme in ihrer Nähe finden können. Die fachliche Umsetzung und Ausgestaltung des Flyers erfolgte durch die Landesvereinigung für Gesundheitsförderung Thüringen e.V. Agethur in Weimar.

“Ich freue mich, dass mit Hilfe dieses Faltblatts ein weiterer wichtiger Schritt zu mehr Aufklärungsarbeit über Hilfe- und Unterstützungsangebote für Familien in Thüringen vollzogen worden ist, der nicht zuletzt direkt oder indirekt auch dem Schutz von Kindern vor Misshandlung und Vernachlässigung dient. Mit der Veröffentlichung dieses zielgruppen- und themenspezifischen Flyers entspricht die Thüringer Landesregierung zugleich auch der Ziffer 7 der Fortschreibung des Maßnahmenkatalogs zur Stärkung und Fortentwicklung des Kinderschutzes 2008/2009, die eine nachhaltige und gezielte Öffentlichkeitsarbeit vorsieht”, so Ministerin Lieberknecht abschließend.