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Die Einsamkeit der pflegenden Angehörigen

Pressemitteilung

Karlsruhe – Eine Erkrankung/Behinderung und die damit verbundene Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen ist für die Betroffenen ein einschneidendes Ereignis. In den wenigsten Fällen ist die Übernahme der Pflege eine “ad-hoc” Entscheidung. Vielmehr entwickelt sich diese Rolle schleichend und langsam. Meist geht es erst darum, in Alltagssituationen nach dem Rechten zu sehen. Nach und nach nehmen dann die Aufgaben zu bis hin zur Übernahme aller Belange des Pflegebedürftigen. Diese fortschreitende Entwicklung lässt vielen pflegenden Angehörigen oft keine Entscheidungsfreiheit und führt zu ersten Belastungserscheinungen. Diese können sich mit der Zeit summieren.

Vor allem das “Angebundensein”, die übernommene Verantwortung, sowie eine sich verändernde Familienstruktur sind für die Pflegenden belastend. Oft fehlt die die Anerkennung im sozialen Umfeld, da die Übernahme der Pflege in der Familie als selbstverständlich angesehen wird. Eigene Zukunftspläne müssen aufgrund der Situation zurückgestellt oder aufgegeben werden, was zu Frust und Ärger gegen sich selbst und/oder gegen Familienmitglieder führt. Diese Emotionen führen dann wiederum zu Schuld –und Überforderungsgefühlen, die mit Leistungserwartungen und dem Gefühl von Unersetzbarkeit einhergehen. Was folgt sind Stimmungsschwankungen, Nieder-geschlagenheit bis hin zu körperlichen Symptomen wie Rückenschmerzen oder Verdauungsproblemen.

In dieser Phase fremde Hilfe anzunehmen, kommt für die meisten Pflegenden einem Eingeständnis der Überforderung gleich. Fremde Hilfe wird erst angenommen, wenn gar nichts mehr geht. Zu diesem Zeitpunkt haben die Betroffenen schon das Gefühl dafür verloren, wie sie wieder ins Gleichgewicht kommen können. Die Rekonvaleszenz dauert entsprechend lange.

Pflegende Angehörige brauchen Zeiten in denen sie “abschalten”,Abstand gewinnen und sich innerlich freimachen. Gerade aus diesem Grund hat der Gesetzgeber mit der Einführung der Pflegeversicherung die sog. Verhinderungspflege mit auf den Weg gebracht. Diese übernimmt bis zu 1.550 Euro im Jahr für eine Ersatzpflege, die auch Zuhause mit der Rund um die Uhr Betreuung organisiert werden kann.
Anpruch auf Leistungen der Verhinderungspflege hat jeder, der seit mindestens sechs Monaten einen pflegebedürftigen Angehörigen zuhause gepflegt hat.
Seit 2013 können auch Versicherte mit der “Pflegestufe 0” (erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz) diese Leistung in Anspruch nehmen.