Hamburg – Unser Ziel ist es, den behinderten Menschen in dieser Stadt ein selbstbestimmtes Leben und eine größtmögliche Teilhabe an der Gemeinschaft und am Arbeitsleben zu ermöglichen, sagt Senator Dietrich Wersich. Zu diesem Zweck wird die Eingliederungshilfe neu geordnet und bisher von der Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz (BSG) wahrgenommene Aufgabenbereiche werden zentral beim Bezirksamt Wandsbek verankert. In Zuständigkeit des Bezirksamtes wird zudem ein einheitliches Fallmanagement aufgebaut, um die behinderten Menschen bei Auswahl und Planung des Hilfeangebotes verstärkt zu beteiligen und eine bessere und einheitliche Steuerung der Eingliederungshilfe für ganz Hamburg zu gewährleisten. Eine entsprechende Drucksache hat der Senat heute beschlossen. Senator Wersich: Dies ist ein entscheidender Schritt hin zu noch mehr Teilhabe, denn mit dem neuen Fallmanagement ermöglichen wir behinderten Menschen, die Leistungen der Eingliederungshilfe beziehen, sich noch stärker als bisher an ihrer individuellen Hilfeplanung zu beteiligen.
Ansprechpartner für die Antragsstellung und Bewilligung ambulanter Leistungen der Eingliederungshilfe sind nach wie vor die für den Wohnort zuständigen Bezirksämter. Für die stationären und teilstationären Leistungen, die bisher von der BSG bewilligt wurden, ist ab 1. Januar 2009 das neue Fachamt Eingliederungshilfe im Bezirksamt Wandsbek Ansprechpartner. Das Fallmanagement erfolgt in jedem Fall durch das Fachamt Eingliederungshilfe im Bezirksamt Wandsbek.
Zur Einrichtung des neuen Fachamtes Eingliederungshilfe im Bezirksamt Wandsbek werden die rund 120 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesdienstes Soziale Hilfen und Leistungen von der BSG zum Bezirksamt Wandsbek wechseln. Weitere 31 Personalstellen werden für den Aufbau des einheitlichen Fallmanagements zur Verfügung gestellt. Mit den Methoden des Fallmanagements sollen die Bedarfe der Hilfeempfänger ermittelt, Ziele und Maßnahmen der Hilfen formuliert und die Hilfen passgenau gesteuert werden. Bis Mitte 2011 soll die Neuordnung der Eingliederungshilfe evaluiert werden, um festzustellen, ob gegebenenfalls Optimierungsschritte einzuleiten sind. Die Kosten für den Aufbau des einheitlichen Fallmanagements belaufen sich in 2009 auf rund 1,8 Mio. Euro.
In Hamburg beziehen etwa 9.600 Menschen mit Behinderungen Leistungen für ambulante oder stationäre Eingliederungshilfe, rund 4.000 Menschen erhalten Leistungen für teilstationäre Hilfen.