München – Seit einigen Monaten verbreitet sich das elektrische Rauchen in der rauchenden Bevölkerung in solchem Ausmaß, dass bereits von einer Volksbewegung gesprochen wird.
Bevölkerung verwirrt Die Öffentlichkeit ist allerdings verunsichert, denn die Meldungen zum “Elektrorauchen” sind höchst widersprüchlich: In einigen Bundesländern wird (gegen geltendes EU-Recht) mit Handelsverbot gedroht und eine Arzneimittelzulassung gefordert. Aus dem Lager der Krebsprävention erheben sich warnende Stimmen, die in den Medien vielfach verbreitet werden. Die begeisterten und überzeugten/ Konsumenten weisen empört darauf hin, dass sie mit Hilfe des Elektrodampfes auf die zahlreichen, gefährlichen Giftstoffe des Tabakrauchs verzichten und dennoch ihr Hobby ohne Belastung ihrer Umgebung weiterhin ausüben können. Nach Meinung der Verbraucher kann rechnerisch belegt werden, dass für Gegner der sogenannten e-Zigarette (Tabaklobby, Pharmalobby) ausschließlich wirtschaftliche Motive zählen, um derart massiv das Genussmittel E-Zigarette zu bekämpfen.
Konsumentenverein legt Faktensammlung vor Die Verbraucher haben sich zu einem Verein zusammen geschlossen mit dem Ziel, die Faktenlage übersichtlich und transparent zu machen: Für Fachleute aus dem Gesundheitswesen, für Raucher und Nichtraucher, für die mediale Berichterstattung, für die Gesetzgeber und Behörden.
Mythos und Fakt Einige Beispiele zeigen, wie die Argumente funktionieren:
Beispiel: “Frostschutzmittel” Es würde beim E-Dampfen Frostschutzmittel inhaliert, heißt es. Das stimmt insofern, als Propylenglykol der Hauptträgerstoff ist, das, weil erwiesenermaßen unbedenklich, auch als Frostschutzmittel in Leitungen im Lebensmittelbereich verwendet wird. Die beabsichtigte unterschwellige Assoziation gilt jedoch dem Glykolwein-Skandal aus dem Jahr 1985. Damals wurde gesetzwidrig Diethylenglykol eingesetzt, ein ganz anderer Stoff. Propylenglykol wird in unzähligen Kosmetika, Lebensmitteln und auch als Trägerstoff in Medikamenten verwendet, die zur Inhalation bestimmt sind. Als Frostschutzmittel wird auch Kochsalz verwendet und selbst der herkömmliche Trinkalkohol ermöglicht Lagerung des fraglichen Getränkes bei guten Minusgraden, ohne dass der Inhalt gefriert. Der Begriff sagt also nichts über eine eventuelle Gesundheitsbelastung aus. Alles, was einen Taupunkt unter Null hat, kann als Frostschutzmittel eingesetzt, verwendet und bezeichnet werden.
Beispiel: Keine Langzeitstudien Da das sogenannte E-Rauchen als Genussmittel verkauft wird, hat natürlich niemand an Arzneimittelstudien gedacht, genauso wenig wie bei Kaffee, schwarzem, grünem oder weißem Tee oder Schokolade. Koffein (Kaffee und Tee) und Theobromin (Kakao) sind Alkaloide ebenso wie Nikotin und wirken sich auch ähnlich auf den Organismus aus. Langzeitstudien kann es noch nicht geben, weil die sogenannte E-Zigarette erst seit viereinhalb Jahren in einem beobachtbaren Umfang in Deutschland verwendet wird. Eine Langzeitstudie erfordert jedoch wenigstens zehn Jahre. Zudem würde eine solche Studie aus ethischen Gründen nicht mit Nichtrauchern, sondern wohl nur mit (Ex-)Rauchern durchgeführt werden können. Damit dürfte es schwierig bis unmöglich werden, die Wirkung des E-Dampfens sauber von möglichen Spätfolgen des jahre- oder jahrzehntelangen Tabakkonsums zu unterscheiden. Eine solche Studie wäre wertlos. Die unerfüllbare Forderung nach Wirkbelegen mittels einer Langzeitstudie stellt also bei näherem Hinsehen einen getarnten Aufruf zum Verbot dar.
Beispiel: Medizinisch anfechtbare Studien Immer öfter wird seitens der Gegner der e-Zigarette eine aktuelle Studie zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch das Rauchen von e-Zigaretten angeführt, die sogenannte “Studie an 30 Rauchern”. Die genutzten Messverfahren dieser Studie bestanden in der Messung der klassischen Lungenfunktion mittels Spirometrie, der Impulsoszillometrie IOS, sowie in der Messung des ausgeatmeten Stiffstockoxides (FeNO). Die Berichterstattung hinsichtlich dieser Studie gab nunmehr die ermittelten Messwerte unvollständig oder in einem falschen Zusammenhang wider; so ergab die Messung des ausgeatmeten Stickstoffoxides nach dem Konsum der e-Zigarette anstatt eines Anstiegs der FeNO-Werte einen Abfall der Stickstoffoxid-Werte. Dieses Phänomen kann neben den weiteren Widersprüchlichkeiten eben dieser Studie nicht als Argument für eine gesundheitliche Beeinträchtigung genutzt werden.
Beispiel: Apothekenpflicht Nachdem etliche Wochen lang mit der angeblichen Gefährlichkeit argumentiert wurde, ist in letzter Zeit ein Umschwenken zu beobachten. Nikotinhaltige Flüssigkeiten sollen apothekenpflichtiges Arzneimittel sein. Auch das würde das Aus für die E-Zigarette bedeuten, da die Händler nicht die Möglichkeit haben, jahrelange Forschungen in Millionenhöhe durchzuführen. Das Produkt wäre also für etliche Jahre vom Markt verschwunden und würde vielleicht eine Wiederauferstehung als Artikel eines großen Pharmaunternehmens feiern. Besonders anzumerken ist, dass die sogenannte E-Zigarette von den allermeisten (Ex-)Rauchern nicht als Entwöhnungsmittel, sondern als Alternative zur Zigarette benutzt wird. Sie wollen den Genuss des Hantierens mit dem Gerät, das spürbare Ein- und Ausatmen des Dampfes sowie den Konsum von Nikotin in sehr kleinen Dosierungen beibehalten, allerdings mit wesentlich weniger schädlichen und für ihr Umfeld ganz ungefährlichen Mitteln. Auch die seriösen Händler vermarkten ihre Produkte als Genussmittel. Daher muss aus Konsumentensicht das E-Dampfen weiterhin unreglementiert bleiben, wie es schon seit 2007 der Fall ist. Andernfalls würde umsteigewilligen Rauchern und schon seit Jahren erfolgreichen Exrauchern und E-Dampfern der Weg zur einzigen Methode, die die Zufuhr von Giftstoffen aus dem Tabakrauch mit einer dauerhaften Erfolgsquote von über 80 Prozent beenden kann, versperrt. Das ist unverantwortlich, finden die Verbraucher.
Hier sind die Fakten Diese und alle anderen von den Gegnern des E-Rauchens vorgebrachten Argumente und die belegten Fakten dazu finden Interessierte unter http://www.ig-ed.org
Mit freundlichen Grüßen,
Ihre Interessengemeinschaft E-Dampfen (IG-ED)