Alzenau – Dr. Jack Peretz, Kopf der DEXCEL PHARMA GmbH, hat sich entschieden mit einer Rechtsaufsichtsbeschwerde beim Bundesversicherungsamt für juristische Klarheit in Bezug auf die Vergabepraxis von Rabattvereinbarungen zwischen gesetzlichen Krankenkassen und Pharmaherstellern zu sorgen. Ziel ist ein einheitlich praktiziertes, transparentes Verfahren zu erwirken.
Die DEXCEL PHARMA GmbH – erfolgreicher Partner der AOK in 2007 – geht aufgrund der Beschlüsse der 2. Vergabekammer des Bundes vom 15.11.2007 (VK 2 – 105/07 und VK 2 – 102/07) sowie des Beschlusses der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf vom 31.10.2007 (VK-31/2007-L) davon aus, dass der Abschluss von Rabattvereinbarungen in einem mit den Vorschriften des Kartellvergaberechts konformen Vergabeverfahren ausgeschrieben werden muss. DEXCEL PHARMA begrüßt daher grundsätzlich den Schritt der Allgemeinen Ortskrankenkassen, den Abschluss von Rabattverträgen in einem transparenten Vergabeverfahren auszuschreiben, auch wenn möglicherweise die Anwendbarkeit des Kartellvergaberechts verkannt worden ist. DEXCEL PHARMA hält es aber für wichtig, dass alle gesetzlichen Krankenkassen dazu übergehen, Rabattvereinbarungen nur nach einem transparenten und vergabe- und wettbewerbsrechtlich unangreifbaren Verfahren abzuschließen. Anderenfalls wird es kaum möglich sein, dauerhaft wettbewerbliche Strukturen sicherzustellen. Leider haben viele gesetzliche Krankenkassen bisher darauf verzichtet, den Abschluss von Rabattvereinbarungen öffentlich auszuschreiben. Die DEXCEL PHARMA GmbH hat sich daher entschlossen, an das Bundesversicherungsamt mit der Bitte heranzutreten, die bisherige Vergabepraxis der gesetzlichen Krankenkassen zu überprüfen und für die Zukunft sicherzustellen, dass der Abschluss von Rabattvereinbarungen künftig in einem einheitlichen und vergaberechtlichen Grundsätzen genügenden Verfahren ausgeschrieben wird.