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“Die Behandlung tabakabhängiger Raucher als Kassenleistung“ Medizinisch evident – Ökonomisch zwingend – Politisch nicht machbar?

Einladung zur Pressekonferenz

Bonn – Arzneimittel zur Raucherentwöhnung (NET) sind in Deutschland immer noch grundsätzlich von der Erstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung ausgeschlossen, obwohl selbst im Drogenbericht der Bundesregierung (2011) ein volkswirtschaftlicher Schaden von mindestens 21 Milliarden Euro (jährlich) durch das Rauchen ausgewiesen wird.

Die Initiative Raucherentwöhnung – eine Arbeitsgemeinschaft im Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e. V. (BAH) – hat stichhaltige Argumente aus therapeutischer, gesundheitsökonomischer und rechtlicher Sicht erarbeitet, die eindeutig für eine Erstattungsfähigkeit der NET sprechen. Die Argumente hierfür leiten sich u.a. aus gesundheitsökonomischen Studien ab, die in Zusammenarbeit mit Professor Dr. Jürgen Wasem (Lehrstuhl für Medizin-Management, Universität Duisburg-Essen) durchgeführt wurden. Hierin wurde belegt, dass die medikamentöse Raucherentwöhnung medizinisch sinnvoll ist und über einen hohen Nutzen sowie eine besondere Kosteneffektivität (Einsparpotential) in der gesetzlichen Krankenversicherung verfügt. Warum der Erstattungsausschluss auch im aktuellen gesundheitspolitischen Kontext nicht vertretbar ist, legt Dr. Uwe May (May+Bauer, Konzepte im Gesundheitsmarkt) anhand eines neuen Gutachtens dar.

Ich darf Sie ganz herzlich einladen zur

Pressekonferenz

mit den Gesundheitsökonomen Prof. Dr. Jürgen Wasem, Dr. Uwe May sowie Dr. med. Justus de Zeeuw, Chefarzt, Petrus-Krankenhaus, Wuppertal.

Dienstag, 15. November 2011, 10.30 Uhr Tagungszentrum im Haus der Bundespressekonferenz e.V., Raum 1-2, Schiffbauerdamm 40 / Ecke Reinhardtstr. 55, 10117 Berlin.

Bitte melden Sie sich mit beiliegenden Antwortbogen oder per e-mail: sfischer@bah-bonn.de zur Veranstaltung an.