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Die Befreiung von Nikotinabhängigkeit ist kein „Lifestyle“

Pressemitteilung

Berlin – Rechtsgutachten zur Erstattungsfähigkeit der Raucherentwöhnung mit Nikotinersatztherapie belegt sozialrechtliche Sackgasse.

Die unmittelbaren Folgeerkrankungen der Nikotinsucht wie COPD (Chronisch obstruktive Lungenerkrankung) und KHK (Koronare Herzkrankheit) stellen schwerwiegende Erkrankungen dar. Die Behandlung dieser Krankheiten kostet die Solidargemeinschaft der Versicherten jährlich Milliardenbeträge. Die Einstufung medikamentöser Raucherentwöhnungstherapie als Lifestyle-Präparate im Sinne des § 34 Sozialgesetzbuch V ist vor diesem Hintergrund absolut nicht sachgerecht. In der Fachwelt unumstritten sind die Erkenntnisse, dass die medikamentöse Raucherentwöhnung nicht nur medizinisch sinnvoll, sondern auch aus Sicht der gesetzlichen Krankenversicherung besonders kosteneffektiv ist. Trotzdem bestehen weiterhin rechtliche Bedenken, insbesondere im Hinblick auf die sog. Lifestyle-Regelung und den OTC-Erstattungsausschluss dieser Präparate im § 34 SGB V (Sozialgesetzbuch). Die in der aktuellen Diskussion z. T. als Argumente gegen eine Erstattungsfähigkeit der Nikotinersatztherapie (NET) angeführten Begründungen beziehen sich hauptsächlich auf diese sozialrechtliche Regelung. Vor dem Hintergrund dieser Diskussion hat die Initiative Raucherentwöhnung ein Rechtsgutachten bei der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schmidt-Felzmann & Kozianka, Hamburg in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse der sozialrechtlichen Prüfung des Sachverhalts möchten wir Ihnen in der beiliegenden Zusammenfassung zur Kenntnis geben. Das vollständige Gutachten können Sie auf der BAH-Website im Bereich “Presse / Pressemitteilungen” abrufen.

Die Initiative Raucherentwöhnung, eine Arbeitsgemeinschaft im Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH) verfolgt das Ziel, den Stellenwert des Nichtrauchens und die Akzeptanz der medikamentösen Raucherentwöhnungstherapie in Deutschland zu fördern.

Für die Initiative Raucherentwöhnung im Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V.

Stephan David Küpper Stellvertretender Pressesprecher