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Die AOK kann Rabattverträge nicht schön reden

Pressemitteilung

Bonn – Rabattverträge für Arzneimittel stehen bei Patienten, Ärzten und Apothekern in der Kritik: Durch die Rabattverträge kommt es häufig zu Präparatewechseln, die die Therapietreue der Patienten gefährden. Untersuchungen belegen, dass dies medizinisch bedenklich ist und die Patientengesundheit gefährden kann.

Die AOK, die innerhalb der Krankenkassen Vorreiter bei den Rabattverträgen ist, verteidigt diese nun mit falschen Behauptungen. Demnach brächten Rabattverträge angeblich eine höhere Verordnungskonstanz, da Patienten gezwungenermaßen für die Vertragslaufzeit an ein von der Kasse vorgegebenes Präparat gebunden sind. Liegt die Verordnungshoheit in den Händen der Ärzte finde „der sonst bei Generika übliche, dauernde Medikamentenwechsel“ statt.

Diese Aussage verdreht die Tatsachen. Daten des Marktforschungsinstituts IMS Health zeigen: Die Häufigkeit von Therapiewechseln ist durch die Rabattverträge sprunghaft angestiegen. Bei einem der verordnungsstärksten rabattgeregelten Wirkstoffe, dem Cholesterinsenker Simvastatin, hat sich die Zahl der Patienten, bei denen das Präparat gewechselt wurde knapp verfünffacht (+479%). Im Durchschnitt über die von IMS Health untersuchten Wirkstoffe ist die Zahl der Fälle in den Patienten umgestellt wurden, um 10% gestiegen. Die Tatsache, dass Rabattverträge zu einem häufigen Präparatewechsel führen und somit die Therapietreue in bedenklicher Weise beeinträchtigen, wird auch seitens der Bundesregierung bestätigt und findet ihren Niederschlag in den von Gesundheitsminister Dr. Rösler vorgelegten Eckpunkten zur Weiterentwicklung der Arzneimittelversorgung.

Genauso irreführend und falsch wie die AOK-Aussagen zur Wirkung der Rabattverträge auf die medizinische Versorgungsqualität ist die Behauptung, Rabattverträge seien wirtschaftspolitisch unbedenklich und förderten den pharmazeutischen Mittelstand. Ökonomische Gutachten und die Marktbeobachtungen des BAH stimmen hier mit der Analyse des Bundeskartellamts überein. Danach bewirken Rabattverträge einen ruinösen Verdrängungswettbewerb unter den Anbietern und führen zu einer volkswirtschaftlich nicht wünschenswerten Oligopolbildung im Arzneimittelmarkt. Die Bundesregierung hat dies erkannt und versucht dieser Entwicklung mit einer Stärkung des Wettbewerbsrechts gegenzusteuern.

Der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH) hält die von der Bundesregierung geplanten Maßnahmen, um der medizinischen und wirtschaftspolitischen Problematik der Rabattverträge zu begegnen, nach wie vor für untauglich. Die negativen Auswirkungen der Rabattverträge stehen in keiner Relation zu den kurzfristig erzielbaren Einsparungen. Der Verband wird daher mit weiteren wissenschaftlichen Untersuchungen die medizinischen Folgen der Rabattverträge und die hieraus resultierende finanzielle Mehrbelastung der Solidargemeinschaft dokumentieren. Damit wird der BAH zur Versachlichung der Diskussion über die Rabattverträge beitragen.