Berlin – Der Referentenentwurf zur Reform der Hebammenausbildung (Hebammenreformgesetz) sieht die Einführung eines dualen Studiums vor, das eine wissenschaftliche Qualifikation mit einer berufspraktischen Ausbildung verbindet. Bei der heutigen Verbändeanhörung zum Hebammenreformgesetz im Bundesministerium für Gesundheit begrüßten der Deutsche Evangelische Krankenhausverband e. V. (DEKV) und die Diakonie Deutschland die Ausgestaltung als praxisintegrierendes Studium. Die Akademisierung der Ausbildung spiegelt die gestiegenen fachlichen Anforderungen ebenso wider wie die hohe Verantwortung, die Hebammen bei der Betreuung vor, während und nach der Geburt für die Eltern und ihre Kinder übernehmen. Darüber hinaus trägt die damit verbundene Aufwertung der Ausbildung dazu bei, den Hebammenberuf für junge Menschen attraktiver zu machen.
„Wir begrüßen, dass die Aufwendungen der Krankenhäuser für den berufspraktischen Ausbildungsteil und die Vergütung der Studierenden über den Krankenhaus-Finanzierungsfond refinanziert werden. Damit ist eine Voraussetzung geschaffen, dass die Qualifizierung unter optimalen Bedingungen stattfinden kann. Der hohe Praxisanteil des dualen Studiums ist für eine qualifizierte Ausbildung unverzichtbar, denn beim Hebammenwesen handelt es sich um eine Praxisdisziplin. Die im Hebammenreformgesetz vorgeschriebene Praxisanleitung bedeutet für die Krankenhäuser aber auch einen hohen personellen Aufwand für die Praxisanleitung, Praxisplanung und die Koordination mit den Hochschulen. Daher müssen diese Aufgaben im Gesetz als Teil des Ausbildungsbudgets genannt sein“, fordert Christoph Radbruch, Vorsitzender des DEKV.
Weichen für eine Zusammenarbeit zwischen Krankenhaus und Hochschule stellen
„Mit der diakonischen geburtshilflichen Versorgungskette und unserem Netzwerk von Krankenhäusern, Hebammenschulen und Hochschulen haben wir gute Voraussetzungen, Wissenschaft und Praxis zu vernetzen“, betont Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland. „Um die Qualifizierung von Hebammen verantwortungsvoll und aktiv mitzugestalten, ist es wichtig, die Anforderungen und Besonderheiten sowohl der Hochschule als auch des Krankenhauses zu kennen und zu berücksichtigen“, so Loheide weiter.
„Damit der Praxisanteil des Studiums den Bedarf der Krankenhäuser und die Ausbildungsziele der Hochschule trifft, werden die Studierenden von beiden Ausbildungsstellen betreut. Dazu benötigen die Praxisanleiterinnen in den Krankenhäusern und die Praxisbegleiter der Hochschulen ein umfassendes Verständnis für die Prozesse und die Organisation im jeweils anderen Bereich. Beide Stellen müssen zudem Kompetenzen für die Koordination sowie die Verhandlung und Mediation in Konfliktfällen mitbringen. Dazu brauchen die Krankenhäuser zeitnah eine Qualifizierungsoffensive i.H.v. 78 Millionen Euro zur notwendigen Kompetenzerweiterung der Mitarbeitenden. Nur so wird es möglich, die Zusammenarbeit mit den Hochschulen rasch und in der erforderlichen Qualität umzusetzen. Ziel muss es dabei sein, im Jahr 2021 bereits 600 Studienplätze für Hebammen im ersten Semester bereitzustellen. Die derzeit 17 Hochschulen, die Studiengänge für Hebammen anbieten, stellen aktuell rund 400 Studienplätze zur Verfügung.1 Allerdings bieten nur fünf Hochschulen, darunter die Evangelische Hochschule in Berlin, einen grundständigen und praxisintegrierenden Studiengang an, wie er im Hebammenreformgesetz vorgesehen ist. Bis zum Jahr 2024 müssen alle rund 1.800 Ausbildungsplätze an die Hochschulen verlegt werden, um den Bedarf an Hebammen auf dem heutigen Niveau zu decken. Die Finanzierung der Umwandlung von Ausbildungsplätzen in Studienangebote ist Aufgabe der Länder, die diese zeitnah wahrnehmen müssen. Nur so ist es möglich, dass der schon heute belastete Arbeitsmarkt für Hebammen durch eine Verknappung qualifizierter Arbeitskräfte nicht einbricht. Dadurch würde die Geburtshilfe sowie die nachgeburtliche Betreuung an Qualität verlieren. Dem soll das Hebammenreformgesetz durch eine Verbesserung des Ausbildungsniveaus entgegenwirken und wir setzen uns dafür ein, dieses Ziel gemeinsam mit den Hochschulen zu erreichen“, so Radbruch weiter.
Die gemeinsame Stellungnahme von Diakonie Deutschland und DEKV erhalten Sie anliegend.
Quellen:
1. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Helling-Plahr, Michael Theurer, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 1/7594 vom 27.2.2019.
Der Deutsche Evangelische Krankenhausverband e.V. (DEKV) vertritt mit 201 evangelischen Kliniken an über 270 Standorten jedes achte deutsche Krankenhaus. Die evangelischen Krankenhäuser versorgen jährlich mehr als 2,5 Mio. Patientinnen und Patienten stationär und mehr als 3 Mio. ambulant. Mit über 120.000 Beschäftigten und einem Umsatz von 10 Mrd. € sind sie ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Der DEKV ist Branchenverband der evangelischen Krankenhäuser und Mitglied im Evangelischen Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. Der DEKV setzt sich insbesondere für eine zukunftsorientierte und innovative Krankenhauspolitik mit Trägervielfalt, verlässliche Rahmenbedingungen für die Krankenhausfinanzierung, eine Modernisierung der Gesundheitsberufe und für eine zukunftsorientierte konsequente Patientenorientierung in der Versorgung ein.
Vorsitzender: Vorsteher Christoph Radbruch, Magdeburg, stellvertr. Vorsitzende: Andrea Trenner, Berlin, Schatzmeister: Dr. Holger Stiller, Düsseldorf, Verbandsdirektorin: Melanie Kanzler, Berlin.
Gemeinsame Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform der Hebammenausbildung