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DGIV würdigt und kritisiert Stellungnahme der Regierungskommission zur Überwindung der Sektorengrenze

Pressemitteilung

Vorsitzender Prof. Eckhard Nagel: „Unausgewogen zwischen ambulant und stationär“

(Berlin) – Überwiegend zustimmend, aber auch mit deutlicher Kritik kommentiert die Deutsche Gesellschaft für Integrierte Versorgung im Gesundheitswesen e.V. (DGIV) die Stellungnahme der Krankenhauskommission zur Überwindung der Sektorengrenze des deutschen Gesundheitssystems. „Das gleich an erster Stelle genannte Ziel der Kommission, nämlich eine ‚abgestimmte oder gemeinsame Planung der Gesundheitsstrukturen‘, ist tatsächlich eine DGIV-Forderung nahezu der ersten Stunde“, so der DGIV-Vorstandsvorsitzende Prof. Dr. mult. Eckhard Nagel. Demografischer Wandel und medizinischer Fortschritt führten zu einem wachsenden Versorgungsaufwand chronisch erkrankter Patienten mit Behandlungsepisoden sowohl im stationären wie auch im ambulanten Setting. „Es ist schlechterdings nicht mehr zu rechtfertigen, dass angesichts dieser Entwicklung alle Versorgungsbereiche nach wie vor sektoral strikt voneinander getrennt beplant werden“, so der DGIV-Vorsitzende. „Chronische Erkrankungen kümmern sich nicht um unsere nicht mehr zeitgemäße Sektorenwelt.“

Allerdings lasse sich vor diesem Hintergrund umso weniger erklären, warum der eigentliche Vorteil dieser Entwicklung, auch komplexer Versorgungsherausforderungen zunehmend ambulant durchzuführen, nun gerade zulasten der vertragsärztlich niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen gehen soll. „Aus medizinischer Sicht erschließt sich mir die Logik dieses Vorgehens nicht“, so der Mediziner Nagel. Die Krankenhauskommission habe ihre Ideen vor allem und fast ausschließlich vom Krankenhaus her gedacht. „Das Potenzial der in letzter Zeit deutlich potenter gewordenen und politisch auch geförderten Versorgungsstrukturen der Vertragsärzteschaft – Praxiskliniken, Belegärzte, Integrationsversorgung – wird auf diese Weise dramatisch übergangen“, so Nagels Analyse. Die mehrfache positive Erwähnung der Belegärzte in der Stellungnahme der Kommission sei hier eher die Ausnahme, die eine sonst fast regelhafte Schlechterstellung der Vertragsärzte belege. Bezeichnend sei in diesem Zusammenhang, dass die Kommission mit keinem Wort über die grundsätzliche und ebenfalls stationär gedachte Problematik von Erlaubnis- und Verbotsvorbehalt an der Sektorengrenze nachdenke.

„Am Ende der Entwicklung stellt sich die Krankenhauskommission, wenn ich es richtig sehe, ein Primärarztsystem vor, das von regionalen medizinischen Versorgungszentren flankiert wird. Das kann man so machen, dann sollte man diese Aufteilung aber auch so benennen und an diesen Zentren tatsächlich alle Gesundheitsgewerke – ambulant/stationäre Versorgung, Apotheken, Sanitätshäuser bis hin zu Pflege und Reha – gleichberechtigt teilhaben lassen“, so die Erwartung Nagels. Aufgabe der Politik wäre es dann, die finanziellen und sozialrechtlichen Rahmenbedingungen so auszugestalten, dass alle eingebundenen Parteien damit gut leben können. „Die Kommission liefert mit ihrer Stellungnahme wichtige Ideen für eine Umsetzung in diese Richtung, von der tatsächlichen Realisierung einer wirklich integrierten Versorgungswelt sind wir allerdings noch weit entfernt“, so der Befund des DGIV-Vorsitzenden. „Wir laden die Reformkommission ein, ihre Ideen mit den Erwartungen und Ideen unserer alle Sektoren abbildenden Mitglieder abzugleichen und insbesondere mit dem DGIV-Arbeitskreis ‚Regionale Gesundheitsversorgung‘ praktikable Umsetzungs-Eckpfeiler zu erarbeiten.“