Die Deutsche Gesellschaft für Integrierte Versorgung im Gesundheitswesen e.V. (DGIV) hat bei Prof. Dr. Thomas Schlegel, Medizinrechtler aus Frankfurt (https://gesundheitsrecht.com/prof-dr-jur-thomas-schlegel/), ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, das danach fragt, in welchem Maße die Sozialgesetzgebung selbst für die sektorale Trennung im deutschen Gesundheits- und Pflegesystem verantwortlich ist und welcher politische Auftrag sich daraus ableitet.
Hintergrund ist, dass wir derzeit (und schon seit längerem) diese konstitutive Sektorentrennung durch immer weitere Ausnahme-Paragrafen zu überwinden versuchen, damit aber nicht suffizient das Grundproblem unseres Versorgungssystems adressieren. Aus der wünschenswerten Überwindung dieser Kumulation von Fehlversuchen leiten sich politische Handlungsaufträge ab, die möglichst rasch, im Idealfall also in der kommenden Legislaturperiode, umgesetzt werden müssen.
Vor diesem Hintergrund möchten wir Sie bzw. interessierte Ansprechpartner in Ihren Redaktionen herzlich einladen zu einem
Pressegespräch
„Die Vereinssatzung stimmt nicht!“
Sektorale Trennung im SGB V und in der Sozialgesetzgebung
am Dienstag, dem 11. Februar
von 15.00 bis 17.00 Uhr
im
Berlin Capital Club, Mohrenstraße 30, 10177 Berlin
Ihre Gesprächspartner sind:
- Prof. Dr. Thomas Schlegel, Kanzlei für Gesundheitsrecht Schlegel, Hohmann, Diarra & Partner
- Prof. Dr. mult. Eckhard Nagel, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Integrierte Versorgung im Gesundheitswesen e.V.
- Moderation Dr. Albrecht Kloepfer
Über Ihre Teilnahme würden wir uns freuen und bitten um Anmeldung unter akhaladze@dgiv.org.
Bitte teilen Sie uns auch mit, wenn Sie sich nur virtuell an diesem Pressegespräch beteiligen können. Wir informieren Sie dann rechtzeitig über die entsprechenden Zoom-Daten.