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DGIV kritisiert TSVG-Änderungsantrag zum Verbot von Verträgen mit Diagnosebezug

Pressemitteilung

Berlin – Zur zweiten Anhörung des Terminservice- und Strukturgesetzes (TSVG) am heutigen Mittwoch weist die Deutsche Gesellschaft für Integrierte Versorgung im Gesundheitswesen e.V. (DGIV) darauf hin, dass sich aus dem Änderungsantrag 6 der Koalitionsfraktionen eine weitere Verschlechterung der indikationsbezogenen sektorenübergreifenden Versorgung ergeben würde. Mit dem Verbot von „Vereinbarungen, die bestimmte Diagnosen als Voraussetzung für Vergütungen vorsehen“, wie es im Änderungsantrag 6 niedergelegt ist, werden die Möglichkeiten für sektorenübergreifende Selektivverträge, die sich definierten und explizit im Vertrag benannten Indikationen zuwenden, deutlich beschränkt, so die Befürchtung der DGIV.

Für die DGIV ist es selbstverständlich, dass Regelungslücken, die zum Schaffen von Fehlanreizen ausgenutzt werden könnten, beseitigt werden müssen. Auch DGIV-Vorstandsvorsitzender Prof. Dr. Stefan G. Spitzer teilt die Motive für eine ausschließlich Morbi-RSA-motivierte Einflussnahme auf Vereinbarungen zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern. Der Wortlaut der mit dem Antrag verfolgten Änderungen ist aus Sicht der DGIV dennoch nicht gelungen: „Diese Formulierung wirft auch Vergütungsvereinbarungen ohne jeden manipulativen Hintergrund im Rahmen von rechtmäßigen innovativen Versorgungslösungen, wie sie zum Teil schon über Jahre hinweg in der Selektivversorgung mit Versorgungsleben ausgefüllt werden, Knüppel zwischen die Beine.“ Die jetzige Verbotsformulierung verhindere zwar unerwünschte Manipulations- und Missbrauchsversuche, sie treffe aber auch viele gelungene Vergütungslösungen der Selektivversorgung, die keinerlei verwerflichen Gehalt aufweisen. „Bei aller Erheblichkeit des Themas falscher Kodieranreize sollte man hier das Kind nicht mit dem Bade ausschütten, die Auswirkungen für die Selektivversorgung und übrigens auch die strukturierten Behandlungsprogramme wären fatal,“ so Spitzer.

Die DGIV hat in ihrer Stellungnahme zum TSVG-Änderungsantrag 6 von CDU/CSU und SPD Vorschläge zur besseren Entsprechung der vorgenannten Notwendigkeiten im Gesetz unterbreitet (dgiv.org/dgiv-stellungnahme-zum-tsvg-aenderungsantrag-6).