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DFG würdigt Ernsthaftigkeit der Bundestagsdebatte zum Stammzellgesetz

Die Politik hat die Stimme der Wissenschaft wahrgenommen

Bonn – “Die sachliche, ernsthafte und von hoher Verantwortung geprägte Debatte hat mich tief beeindruckt”, so fasste der Präsident der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), Professor Matthias Kleiner, seine Eindrücke nach der ersten Lesung des Deutschen Bundestages zur Änderung des Stammzellgesetzes zusammen. Kleiner betonte, dass er sich freue, wie deutlich die Stimme der Wissenschaft von der Politik wahrgenommen worden sei. Des Weiteren hob er hervor, dass der 2002 gefundene Kompromiss zwischen Forschungsfreiheit und ethisch begründeten Einschränkungen aus dem Gleichgewicht geraten sei, denn es stünden nur noch wenige und zudem verunreinigte Stammzelllinien für die deutsche Forschung zur Verfügung. Es gelte also, diese Balance wiederherzustellen, sei es durch die Aufhebung des geltenden Stichtages oder aber zumindest durch dessen Verschiebung.

Der für biomedizinische Fragen zuständige DFG-Vizepräsident Professor Jörg-Hinrich Hacker, Würzburg, hob hervor, dass die Debatte über den Import von Stammzelllinien auf der Basis des bestehenden Embryonenschutzgesetzes geführt worden sei, für dessen Bestand sich auch die Wissenschaft immer ausgesprochen habe. Die jüngsten Erfolge in der Reprogrammierung adulter Zellen wären ohne die Forschung mit embryonalen Stammzellen nicht möglich gewesen. Weitere Fortschritte auf diesem Gebiet seien ohne Vergleichsforschung nicht denkbar. Ohne eine intensive Grundlagenforschung, so Hacker weiter, sei auch keine Therapie auf dem Gebiet der regenerativen Medizin möglich. Es liege im Wesen der Grundlagenforschung, dass ein langer Atem gebraucht werde. Therapien seien auf diesem zentralen und zukunftsweisenden Gebiet noch nicht erwartbar.

Die DFG hat in ihrer Stellungnahme zur Zukunft der Stammzellforschung in Deutschland vom November 2006 empfohlen, dass die geltende Stichtagsregelung abgeschafft und die Strafandrohung für deutsche Wissenschaftler aufgehoben wird. Sie begrüßt daher ausdrücklich, dass nach der jetzigen Bundestagsdebatte die Frage der Strafe für deutsche Wissenschaftler, die auf diesem Gebiet mit ausländischen Kollegen zusammenarbeiten, ganz offenbar von allen Fraktionen als überholt angesehen wird. Die DFG würdigt dies als ein Zeichen dafür, dass das Misstrauen gegen deutsche Stammzellforscher nicht mehr vorhanden ist.

Die DFG weist noch einmal darauf hin, dass die importierten Stammzelllinien auch weiterhin nur aus sogenannten überzähligen, das heißt, nicht mehr für Reproduktionszwecke benötigten Embryonen, gewonnen werden dürfen.