Bonn – Wenige Tage vor der Entscheidung des Deutschen Bundestages über das Stammzellgesetz hat die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) ihre Empfehlungen zur Änderung des geltenden Gesetzes bekräftigt. “Vor allem die jetzige Stichtagsregelung behindert die deutsche Forschung ganz erheblich”, erklärte DFG-Vizepräsident Professor Jörg Hinrich Hacker im DFG-live-Chat mit Internet-Nutzerinnen und -nutzern. “Für die Grundlagenforschung wäre es daher gut, wenn der Stichtag zum Import von embryonalen Stammzelllinien ganz entfallen würde, wie die DFG das bereits vor 18 Monaten in ihrer Stellungnahme zur Stammzellforschung vorgeschlagen hat”, unterstrich Hacker, der seit kurzem auch Präsident des Robert Koch-Instituts (RKI) in Berlin ist.
Aus Sicht des Molekularbiologen wäre jedoch auch eine Verschiebung des Stichtages “eine Verbesserung der jetzigen Situation”. Zusätzlich müsse die “Kriminalisierung deutscher Wissenschaftler” aufhören, forderte Hacker; durch die derzeit noch geltende Strafbewehrung sei nicht klar, wie deutsche Wissenschaftler bei Kooperationen mit ausländischen Stammzellforschern gestellt seien: “Dies hält gerade junge Wissenschaftler ab, sich in der Stammzellforschung zu engagieren.” Die DFG, so Hacker, sei darüber hinaus der Meinung, dass Stammzelllinien auch für diagnostische, therapeutische und präventive Zwecke genutzt werden sollten.
Weitere Themen des einstündigen DFG-live-Chats, in dem Hacker 27 Fragen beantworten konnte, waren die Möglichkeiten der Forschung mit adulten Stammzellen. Diese werden, wie Hacker unterstrich, von der DFG nicht als Gegensatz zur Forschung an embryonalen Stammzellen, sondern als sinnvolle Ergänzung eingeschätzt. Ebenfalls zur Sprache kamen die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse etwa zu den “induzierten pluripotenten Stammzellen”, die Hacker als einen großen Durchbruch in der molekularen Biologie bezeichnete. Er betonte jedoch, dass Forschungen an humanen embryonalen Stammzelllinien unabdingbar seien, um die Möglichkeiten adulter oder reprogrammierter Zellen richtig einschätzen und vergleichen zu können. “Embryonale Stammzelllinien stellen quasi den Goldstandard für derartige Untersuchungen dar”, so der DFG-Vizepräsident.
Hacker bezog auch zur in einigen Ländern erlaubten “Eizellspende” Stellung. Diese Praxis werde von der DFG abgelehnt; sie habe auch nichts mit der Herstellung von embryonalen Stammzelllinien zu tun. In der deutschen Diskussion gehe es generell um den Import von Zelllinien, die im Ausland hergestellt wurden und schon für die Forschung genutzt werden. Ein Anlegen neuer Stammzelllinien in Deutschland ist nach dem Embryonenschutzgesetz ohnehin nicht erlaubt. Die DFG habe sich immer wieder dafür ausgesprochen, dass das Embryonenschutzgesetz weiter gelten solle. Auf eine weitere Frage antwortete Hacker, dass die eingeführten ausländischen Linien überdies einer strengen Beurteilung unterliegen. Sie müssten von Embryonen abstammen, die zwar zur Fortpflanzung angelegt wurden, aber aus unterschiedlichen Gründen nicht mehr für diesen Zweck genutzt werden können. “Auch darf hierfür kein Geld bezahlt werden; das Paar, von dem die Zelllinie stammt, muss ausdrücklich zugestimmt haben”, sagte Hacker.
Zu der auch im DFG-live-Chat gestellten Frage nach möglichen Therapien sagte Hacker: “Generell ist es so, dass die Entwicklung eines neuen Therapeutikums in der Biomedizin zehn bis 15 Jahre dauert. Wenn wir davon ausgehen, dass vor zehn Jahren die ersten humanen embryonalen Stammzelllinien angelegt wurden, so muss hier mit mittel- und langfristigen Zeithorizonten gerechnet werden.” Er wies jedoch darauf hin, dass die Erkenntnisse, die mit embryonalen Stammzelllinien erzielt werden, auch in die Grundlagenforschung und die therapieorientierte Forschung eingingen. “Ohne Grundlagenforschung gibt es jedoch in keinem Fall neue Therapien”, betonte der DFG-Vizepräsident.
Weitere Informationen:
Weitere Informationen sowie eine Mitschrift des DFG-live-Chats mit Professor Hacker und die DFG-Stellungnahmen zur Stammzellforschung finden sich unter http://www.dfg.de