Alzenau – Die Dexcel Pharma GmbH, die deutsche Niederlassung der Dexcel® Gruppe, wehrt sich erfolgreich gegen die Gestaltung der aktuellen DAK-Ausschreibung von Rahmenrabattverträgen. Erneut setzt sich Dr. Jack Peretz, Kopf der Dexcel Pharma GmbH, für juristische Klarheit in Bezug auf die Vergabepraxis von Rabattvereinbarungen zwischen gesetzlichen Krankenkassen und Pharmaherstellern ein. Das Ziel ist, ein einheitlich praktiziertes, transparentes Verfahren für einen offenen Wettbewerb zu erwirken. Die wirkstoffbezogene jüngste Ausschreibung der AOK ist hier Richtung weisend.
Die DAK hatte den Abschluss von Rahmenrabattverträgen über Betablocker, Fentanyl und Neuroleptika im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften vom 6.6.2008 europaweit ausgeschriebnen. Dabei hatte die DAK nicht wirkstoffbezogen ausgeschrieben, sondern einzelne Wirkstoffe zu Losen zusammengefasst. Außerdem hatte sich die DAK für die Verfahrensart des Verhandlungsverfahrens entschieden.
Die Dexcel Pharma GmbH hat hiergegen bei der 1. Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt einen Vergabenachprüfungsantrag gestellt und beantragt, die Ausschreibung aufzuheben:
1. Die Dexcel Pharma GmbH ist der Auffassung, dass die Zusammenfassung einzelner Wirkstoffe zu Losen mittelständische Unternehmen benachteiligt, da diese regelmäßig nicht über ein umfassendes Produkt-Portfolio verfügen.
2. Die Dexcel Pharma GmbH ist außerdem der Auffassung, dass es für die Wahl des am wenigsten wettbewerbsintensiven Verhandlungsverfahrens keinen sachlichen Grund gibt, sondern Rabattvereinbarungen stattdessen in einem offenen Verfahren unter Beteiligung aller Marktteilnehmer auszuschreiben sind.
Nach der mündlichen Verhandlung vor dem Bundeskartellamt am 8.10.2008 hat die DAK die Ausschreibung von sich aus aus schwerwiegenden Gründen aufgehoben. Die Folge: Dexcel Pharma GmbH hat ihr primäres Ziel, nämlich die Aufhebung der bisherigen, fehlerbehafteten Ausschreibung erreicht. Es musste daher insoweit zunächst keine Entscheidung der 1. Vergabekammer des Bundes ergehen. Um eben diese zu erwirken, hat die Dexcel Pharma GmbH nunmehr ein Fortsetzungsfeststellungsantrag gestellt und damit die Feststellung von Vergabefehlern begehrt, um die Rechtmäßigkeit künftiger Ausschreibungsverfahren sicherzustellen.
Über Dexcel® Pharma Die Dexcel® Pharma GmbH wurde 1993 in Alzenau nahe Frankfurt gegründet und ist die deutsche Niederlassung der Dexcel® Ltd. – ein Unternehmen der internationalen pharmazeutischen Gruppe Dexxon® Ltd. mit Sitz in Israel. Alleiniger Gründer und Inhaber aller Unternehmen der Dexcel® Gruppe ist der Israeli Dan Oren. Das Geschäftsmodell basiert auf der Forschung, Entwicklung, Herstellung und Vermarktung von innovativen Dentalarzneien und von hochwertigen Generika, die in Deutschland unter der bekannten Dachmarke Atid® vermarktet werden. Die Dexcel® Gruppe agiert weltweit in über 20 Ländern mit insgesamt mehr als 800 Mitarbeitern. Der Hauptstandort ist Israel. Dort befinden sich neben der Hauptverwaltung auch der moderne Forschungs- und Entwicklungsfachbereich sowie die firmeneigenen, hoch technologisierten Fertigungs- und Produktionsstätten.