Berlin – Zum Urteil des EuGH zum deutschen Apothekenrecht erklärt Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt: “Mit seinem heutigen Urteil hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg Rechtsklarheit geschaffen.Die Bundesregierung begrüßt, dass der Gerichtshof das deutsche Fremdbesitzverbot bestätigt hat. Es ist mit dem Europarecht vereinbar. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union können souverän darüber entscheiden, wie sie die Arzneimittelversorgung ihrer Bevölkerung organisieren. Die Apotheke im Eigentum des Apothekers sichert in Deutschland eine von Kapitalmarktinteressen unabhängige Arzneimittelversorgung. Das Urteil bedeutet für die deutsche Apothekerschaft Rechtssicherheit. Es bestätigt die große Verantwortung der Apothekerinnen und Apotheker für die sichere und qualitativ hochwertige Versorgung der Menschen mit Arzneimitteln. Ich erwarte, dass die Apothekerschaft dieser Verantwortung auch in Zukunft gerecht wird und ihre Bemühungen zur ständigen Verbesserung der Qualität und der Wirtschaftlichkeit der Arzneimittelversorgung fortsetzt.”