Berlin – Auf Einladung des Deutschen Ethikrates haben am gestrigen Donnerstag Sachverständige aus jeweils verschiedenen Perspektiven über ihre Erfahrungen mit anonymer Geburt bzw. Babyklappen berichtetet und mit den Mitgliedern des Deutschen Ethikrates diskutiert.
Bundesweit gibt es etwa 80 Babyklappen und ca. 130 Kliniken, in denen Frauen ihr Kind anonym abgeben bzw. anonym zur Welt bringen können. Die Betreiber dieser privat oder öffentlich getragenen Einrichtungen verfolgen damit das Ziel, die Aussetzung oder Tötung von Neugeborenen zu verhindern. Die derart anonyme Kindsabgabe verletzt jedoch in mehrfacher Hinsicht geltendes Recht, insbesondere das Familienrecht, das Vormundschafts- und Adoptionsrecht sowie das Personenstandsrecht, und erfüllt Straftatbestände.
Sowohl in den Referaten als auch in der Diskussion wurde deutlich, dass das Angebot von Babyklappen und anonymer Geburt nicht dazu geführt hat, die Zahl der Kindsaussetzungen und Kindstötungen zu verringern.
Kontrovers diskutiert wurde die Frage, inwieweit das Persönlichkeitsrecht der Mutter mit ihrem Wunsch nach Anonymität dem Grundrecht des Kindes auf Kenntnis seiner biologischen Abstammung und Integration in seine Familie entgegengesetzt werden kann und diesem Anspruch gegenüber vielleicht das reine Überleben höher zu bewerten wäre.
Die vom Ethikrat bereits eingerichtete Arbeitsgruppe wird die Diskussion weiterführen und dem Plenum für seine Dezember-Sitzung Vorschläge zur weiteren Befassung mit diesem Thema unterbreiten.
Weitere Informationen unter http://www.ethikrat.org.