Berlin – Mit einer Stellungnahme appelliert der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) für den Erhalt der Deutschen Zentralbibliothek für Medizin (ZB MED). „Der Verlust der Angebote der ZB MED würde die Literaturbeschaffung für die gesamte pharmazeutische Industrie enorm einschränken. Es droht eine Informationswüste“, so Dr. Boris Thurisch, BPI Geschäftsfeldleiter Arzneimittelsicherheit/Pharmakovigilanz. Der Senat der Leibniz-Gemeinschaft hatte die Schließung der Facheinrichtung empfohlen. Bereits Mitte Juni wird entschieden, ob die Förderung Ende 2016 ausläuft.
Mangelnde Forschungsleistung lautet der Grund der Leibniz-Gemeinschaft für die Schließungsempfehlung der ZB MED. Für Thurisch ein falsches Signal: „Die schnelle und unkomplizierte Bereitstellung von Fachliteratur durch die ZB MED dient nachhaltig der Patientensicherheit, da durch die Datenbank eine effiziente Bearbeitung und Beurteilung von Fällen unerwünschter Arzneimittelwirkungen ermöglicht wird.“ In seiner Stellungnahme fordert der BPI daher die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK), das Land NRW und das Bundesgesundheitsministerium (BMG) auf, sich für die Aufrechterhaltung der ZB MED, speziell für die Literaturversorgung und das Suchportal LIVIVO, einzusetzen.
Pharmazeutische Unternehmer sind vom Gesetz her verpflichtet, wöchentlich wissenschaftliche Fachliteratur nach Verdachtsfällen unerwünschter Arzneimittelwirkungen und Änderungen des Nutzen-Risiko-Profils zu durchsuchen. Neben großen internationalen und kommerziellen Anbietern ist die ZB MED die zentrale und verlagsübergreifende Bezugsquelle für medizinische Fachliteratur. So sind in der ZB MED 2.700 Zeitschriften im nationalen Alleinbesitz, darunter auch lokale deutsch-sprachige Literatur, welche internationalen Datenbanken in der Regel nicht zur Verfügung stehen. Erfahrungen haben gezeigt, dass diese lokale Literatur in einigen Fällen nur über die ZB MED bezogen werden kann. Darüber hinaus stellt die ZB MED eine Infrastruktur für die Veröffentlichung deutscher Forschungsergebnisse inklusive Langzeitarchivierung von Forschungsdaten bereit.
Finanzieller Träger der ZB MED sind derzeit Bund und Länder. Die ZB MED ist eines von 89 Mitgliedern der Leibniz-Gemeinschaft als von Bund und Ländern anerkannte Gemeinschaft von gemeinsam finanzierten Einrichtungen nach Artikel 91b Grundgesetz, so wie MPG, Helmholtz und Fraunhofer. Wenn keine Umstrukturierung erfolgt und kein anderer Träger für die Facheinrichtung gefunden wird, ist die Zukunft der ZB MED sehr ungewiss.