Berlin/Frankfurt – Mit einer stärker öffentlich-rechtlichen Ausrichtung will die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) das Vertrauen in die Organspende stärken und sich gleichzeitig neuen Aufgaben stellen. In der Vergangenheit war die Stiftung, die seit Juli 2000 für den korrekten Ablauf der Organspende verantwortlich ist, aufgrund von anonymen Vorwürfen gegen ihre innere Struktur in die Diskussion geraten. Die neuen Vorstände, Dr. jur. Rainer Hess und Thomas Biet, haben mit Beginn des Jahres die Aufgabe übernommen, die DSO neu zu strukturieren und Bund und Länder stärker einzubinden.
Eine wesentliche Veränderung betrifft die neue Ausrichtung des Stiftungsrates der DSO. Er setzt sich damit mehrheitlich aus Institutionen zusammen, die entweder öffentlich-rechtlich strukturiert sind oder als privatrechtlich strukturierte Organisationen nach dem Transplantationsgesetz mit der Wahrnehmung öffentlich-rechtlicher Aufgaben beauftragt sind. Dazu gehören die Bundesärztekammer, die Deutsche Krankenhausgesellschaft, der GKV-Spitzenverband und die Deutsche Transplantationsgesellschaft. Zudem erhalten Bund und Länder mit vier von insgesamt zwölf stimmberechtigten Mitgliedern durch das Bundesministerium für Gesundheit und die Gesundheitsministerkonferenz der Länder maßgeblichen Einfluss auf die Arbeit der DSO. „Die Stiftung als solche bleibt damit – vorbehaltlich der noch erforderlichen Genehmigung der Satzung durch die Stiftungsaufsicht – privatrechtlich, gewährleistet aber die Einbindung der Stiftungsarbeit in öffentlich-rechtliche Rahmenbedingungen und deren Einhaltung“, erklärt der neue Hauptamtliche DSO-Vorstand für Restrukturierung, Dr. Rainer Hess. Die Position von transplantierten Patienten oder Angehörigen von Organspendern wird über zwei zusätzliche Mitglieder aufgenommen, die kein Stimmrecht, aber ein Antragsrecht haben.
Ein weiterer wesentlicher Bestandteil der Neustrukturierung der DSO ist eine stärkere fachlich-medizinische Ausrichtung des Fachbeirates. Dieser soll die Einhaltung einheitlicher medizinischer Standards in der Durchführung der Organspende in allen Regionen sicherstellen. Hintergrund ist eine einheitliche Umsetzung der Richtlinien der Bundesärztekammer und die nach dem Transplantationsgesetz neue Aufgabe der DSO, entsprechende Verfahrensanweisungen zur Umsetzung der Organspende in den Krankenhäusern zu erarbeiten. Ein regionaler Fachbeirat kann auf Wunsch der zuständigen obersten Landesbehörde berufen werden, um die Kooperationen auf regionaler Ebene zu fördern.
Der Stiftungsratsvorsitzende, Professor Dr. Wolf Otto Bechstein, sieht die DSO damit für ihre bestehenden und zukünftigen Aufgaben als Koordinierungsstelle gut aufgestellt. Der in 2012 vom Stiftungsrat verabschiedete Masterplan zur Weiterentwicklung der DSO sei inzwischen im Wesentlichen umgesetzt. „Dies zeigt, dass sich die DSO konsequent ihrer Verantwortung und ihren Herausforderungen stellt. Damit ist eine wichtige Voraussetzung erfüllt, um das Vertrauen in das sensible wie wichtige Thema Organspende zu stärken.“
Gemeinsam für Organspende und Transplantation
Alle Partner im System tragen laut Kaufmännischem DSO-Vorstand Thomas Biet eine gemeinsame Verantwortung für die 12.000 Patienten auf der Warteliste. „Leider haben sich die Manipulationen in der Organverteilung auch negativ auf die Akzeptanz der Organspende in der Bevölkerung ausgewirkt. Diesen Vorurteilen können wir nur gemeinsam mit Transparenz und Aufklärung entgegenwirken“, erklärt Biet. Auch wenn nach dem Transplantationsgesetz die Aufgabenbereiche der Organspende, Verteilung und Organübertragung organisatorisch strikt getrennt sind, sieht die DSO deshalb die Notwendigkeit, gemeinsam zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen, die jede Art von Missbrauch zukünftig weitgehend ausschließen. Dazu gehört der Aufbau einer einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung auf der Grundlage pseudonymisierter Patientendaten. „Über diese qualitative Beurteilung des Behandlungsverlaufs und der Behandlungsergebnisse ließe sich die Prozess- und Ergebnisqualität sichern und zukünftig weiter verbessern“, erläutert DSO-Vorstand Hess. Gerade in Anbetracht des eklatanten Organmangels sei dies ein wichtiger Schritt im Interesse aller Patienten auf der Warteliste. Die Einführung eines Transplantationsregisters sei jedoch durch die, in Deutschland strikte Trennung der Verantwortungsbereiche, erschwert, so Hess. Es bestehe Konsens darüber, dass ein solches Register notwendig sei, um die Prozess- und Ergebnisqualität durchgeführter Transplantationen einschließlich der Nachbehandlung und damit der Überlebenschance beurteilen zu können. „An der Zuständigkeitsfrage sind schon viele medizinisch sinnvolle Aktivitäten gescheitert, weil es häufig nicht um die Sache geht, sondern um das Erstzugriffsrecht auf die Daten“, kritisiert der Jurist. Der DSO-Vorstand empfiehlt deshalb ein solches Register als Gemeinschaftsaufgabe der beteiligten Organisationen einzurichten. Eurotransplant und die DSO seien gemeinsam bereit, beim Aufbau eines solchen Transplantationsregisters für Deutschland mitzuwirken.
Die Pressemappe zur heutigen Pressekonferenz ist als ZIP auf unserer Internetseite www.dso.de/infocenter/presse/pressemitteilungen.html abrufbar.