Berlin – Musiktherapie hilft bei Krebserkrankungen. Das bestätigt ein Bericht des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Das IQWiG stellt fest, dass vor allem psychische Begleitsymptome wie Abgeschlagenheit, Angst, und Stress durch musiktherapeutische Interventionen günstig beeinflusst werden. Die gesundheitsbezogene Lebensqualität werde verbessert.
Der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Musiktherapeutischen Gesellschaft (DMtG), Prof. Dr. Lutz Neugebauer (Witten), ist erfreut: „Die Studie untermauert die langjährigen positiven Erfahrungen der Musiktherapie, nun braucht es weitere Regelungen.“ Zum ersten Mal wurden durch diesen HTA-Bericht nicht nur die Wirkung, sondern auch umfassend ethische und rechtliche Rahmenbedingungen der Musiktherapie untersucht. Die DMtG schließt sich deshalb der Empfehlung des IQWiG an, Musiktherapie im Sinne eines künftigen einheitlichen Berufs- und Ausbildungsrechts gesetzlich zu regeln.
Forderungen an den Gesetzgeber
Neugebauer fordert, dass die einheitliche Qualität von musiktherapeutischen Behandlungen für die Patienten gesichert werden werden muss – nach 40 Jahren akademischer Ausbildung. Er sieht auch die Lücken in der ambulanten Versorgung, denn ambulante Behandlungen durch qualifizierte Musiktherapeut*innen würden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Als „skandalös“ bezeichnet es Neugebauer, dass Musik- und Tanztherapie im Anhang der Heilmittelrichtlinie von 1992 als Ausschluss aufgeführt ist. Die Gründe dafür sind heute nicht mehr nachprüfbar. Die DMtG fordert deshalb nach über 25 Jahren und vermehrter Forschung eine Neubewertung. Über 6000 Menschen haben dies mit einer Aktionspostkarte an den Bundesgesundheitsminister bereits 2017 unterstützt. Denn Musiktherapie hilft Tag für Tag Menschen mit geistigen Beeinträchtigungen, Demenz, nach einem Schlaganfall oder nach erlittenen Traumata – besonders auch bei sprachlichen Beeinträchtigungen.
Der ThemenCheck Medizin zu „Krebs und Musiktherapie“ ist die erste umfangreiche Bewertung überhaupt, die aufgrund von Bürgeranfragen vom IQWiG durchgeführt wurde. Das IQWiG bezeichnet den musiktherapeutischen Beruf als „neue Profession“ die weder dem ärztlichen noch dem pflegerischen Bereich zugeordnet werden könne.
Zusammenarbeit mit Krankenkassen
Zur Verbesserung der ambulanten Versorgung regt die DMtG eine Zusammenarbeit mit Krankenkassen an für zeitlich und regional begrenzte Modellprojekte. Dieses Ziel verfolgt auch ein laufender Antrag beim Innovationsfonds der Bundesregierung mit einem Projekt zum Thema sexueller Missbrauch.
Die DMtG erhofft sich nun weitere Fortschritte in der Etablierung von Musiktherapie im Gesundheitswesen – ähnlich wie in anderen europäischen Ländern.
Eine ausführliche Stellungnahme der DMtG zum gegenwärtigen Stand der Musiktherapie in Deutschland ist bei www.musiktherapie.de zu finden.