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Deutsche Gesellschaft für Integrierte Versorgung sieht DPVG weitgehend kritisch
Vorstandsvorsitzender Prof. Nagel: „Wir sehen keinen Aufbruch zu neuer Versorgung“

DGIV-Pressemitteilung

Berlin – Die Deutsche Gesellschaft für Integrierte Versorgung im Gesundheitswesen e.V. (DGIV) hat die Änderungen im § 140a SGB V, wie sie von der Bundesregierung mit dem Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz (GPVG) umgesetzt werden sollen, in der heutigen Anhörung im Bundestag zwiespältig bewertet: „Natürlich sind Erleichterungen zu selektivvertraglichen Versorgungskonzepten im Bereich der so genannten ‚Besonderen Versorgung‘ zu begrüßen, doch wir entfernen uns mit solchem Flickwerk immer weiter vom notwendigen Paradigmenwechsel, um die Sektorengrenzen in unserem Gesundheitssystem hinter uns zu lassen“, so der neuen DGIV-Vorstandsvorsitzende Prof. Dr. mult. Eckhard Nagel im Rahmen der Anhörung.

Positiv aus Sicht der DGIV sind vor allem die Möglichkeiten zur Erweiterung von Selektivverträgen sowohl über die verschiedenen Berufsgruppen als auch über die Grenzen der Sozialgesetzbücher hinaus, so Prof. Nagel. Damit werde dem realen Versorgungsbedarf Rechnung getragen, der vor allem an der Grenze zwischen Kranken- und Pflegeversicherung nicht halt mache. Auch die Integration weiterer Gesundheitsfachberufe in Versorgungsverträge nach § 140a entspreche dem tatsächlichen Versorgungsbedarf – beispielsweise im komplexen Feld der Behandlung chronischer Wunden. „An dieser Realität werden sich alle gesetzgeberischen Maßnahmen messen lassen müssen“, betonte der DGIV-Vorsitzende.

Begrüßenswert sei auch der Wegfall des Wirtschaftlichkeitsgebots in den bisherigen 140a-Verträgen. Ermüdende Auseinandersetzungen mit dem Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) gerade in diesem Punkt entsprächen den immer wieder artikulierten Klagen vieler DGIV-Mitglieder, so Prof. Nagel. „ Wir haben, ehrlich gesagt, auch nie verstanden, warum die Politik einerseits von den Versorgungspartnern wettbewerbliche Versorgungsmodelle erwartet, aber andererseits den eventuellen Mehrkosten besserer Ansätze einen Riegel vorschiebt, wenn doch gleichzeitig der Kostenwettbewerb auf Kassenseite ohnehin besteht“, erläutert Nagel. Dass diesem „Wettbewerb mit angezogener Handbremse“ nun ein Ende gesetzt werden, sei gut und richtig.

„Ausgesprochene Schwierigkeiten haben wir jedoch mit der grundsätzlichen Tendenz zum Flickwerk, die sich einmal mehr im GPVG offenbart“, kritisiert der DGIV-Chef. Der Politik müsse doch klar sein, dass inzwischen seit 20 Jahren mit zahllosen Ansätzen, versucht worden sei, die verschiedenen Sektorengrenzen, besonders zwischen ambulanter und stationärer Versorgung zu überwinden. „Wir müssen heute konstatieren, dass keiner diese Versuche zu einer grundlegenden Veränderung dieser Misere geführt hat. Und daran werden auch die Maßnahmen des GPVG nichts ändern“, betont Nagel. Die Politik sei aufgefordert, hier endlich grundlegende Änderungen im SGB V vorzulegen, die vor allem dem Bedarf chronischer Patienten nach einer sektorenunabhängigen Versorgung entsprächen. „Nicht zuletzt aufgrund der Corona-Pandemie werden wir auch in dieser Legislaturperiode hier keinen entscheidenden Schritt vorankommen. Daran“, so der DGIV-Vorsitzende abschließend, „ändert sich leider auch mit dem GPVG nicht das Geringste.“