Berlin – Die Deutsche Gesellschaft für Integrierte Versorgung im Gesundheitswesen e.V. (DGIV) hat ihr Positionspapier zur Bundestagswahl 2021 vorgelegt. Zentrale Forderung ist die Etablierung eines eigenständigen Kapitels im Sozialgesetzbuch (SGB) V, das explizit die Versorgung von Menschen mit intersektoralem, interdisziplinärem und interprofessionellem Behandlungsbedarf ins Zentrum rückt.
“Wir stehen vor der großen Herausforderung, die Orientierung des Gesundheitssystems am konkreten Versorgungsbedarf vor allem chronisch kranker Patientinnen und Patienten neu auszurichten”, sagt der DGIV-Vorstandsvorsitzende Prof. Dr. mult. Eckhard Nagel. Das aktuelle System sei aus historischen Gründen stark an der Akutversorgung orientiert. „Wir lassen dabei aber außer Acht, dass die Versorgung von Patienten mit dauerhaftem Behandlungsbedarf über die Grenzen von Sektoren und Professionen hinweg heute im Kern die Leistungs- und Kostenstruktur des Systems bestimmt.“ Die Bundestagswahl müsse zum Wendepunkt für eine Versorgung der Zukunft werden, fordert der DGIV-Vorsitzende. Ziel sei ein Modell der integrierten, sektorenunabhängigen Versorgung, das auch komplexe Lagen der Akutversorgung angemessen bewältigen könne.
Zur konkreten Umsetzung dieses Ansatzes spricht sich die DGIV für eine drastische Vereinfachung des bisherigen Rechtsrahmens durch Formulierung eines eigenständigen Kapitels für Menschen mit interdisziplinären, intersektoralen und interprofessionellen Behandlungsbedarf aus. “Wir müssen die überkommene Ausrichtung des SGB V an der Akutversorgung um Passagen erweitern, die eindeutig, umfänglich und kompakt den heutigen Versorgungsbedarf adressieren“, so Nagels Analyse. Erst wenn ein solcher Versorgungsansatz klar umrissen verankert sei, würden auch die Gesundheitsprofis auf allen Ebenen wieder in die Lage versetzt, bessere, am Patienten orientierte Medizin zu machen und nicht mehr künstlich gewachsene Verwaltungsgrenzen zu bedienen. „Das ist aus unserer Sicht auch eine zentrale Motivation für die nachfolgende Generation von Gesundheitsprofis“, so Prof. Nagel.
Grundlage eines solchen Systemumbaus müsse ein einheitlicher Finanzierungsrahmen und eine umfängliche Digitalisierung auf der Basis geschützter interner Kommunikationswege sein: „Eine übergreifende Finanzierung und eine interoperable digitale Infrastruktur sind die Voraussetzungen für ein neues Versorgungsparadigma, das sich an den Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten einer alternden Gesellschaft orientiert“, so Nagel abschließend.