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Deutsche Gesellschaft für Integrierte Versorgung begrüßt Regelungen für 1i-Krankenhäuser
DGIV-Vorsitzender Eckhard Nagel: „Ein wichtiger Baustein zur flächendeckenden Verbindung der Sektoren“

PRESSEMITTEILUNG

Berlin – Die Deutsche Gesellschaft für Integrierte Versorgung im Gesundheitswesen e.V. (DGIV) begrüßt die Regelungen zu sogenannten „Level 1i-Krankenhäusern“, wie sie jetzt aus den Eckpunkten zur Krankenhausreform erkennbar wird. „Natürlich müssen wir noch das finale Reformgesetz abwarten, aber mit der nun zwischen Bund und Ländern konsentierten Etablierung einer sektorenübergreifenden Versorgungsebene werden wichtige Forderungen und Anregungen der DGIV erfüllt“, so der DGIV-Vorstandsvorsitzende Prof. Dr. mult. Eckhard Nagel. Wichtig sei nun vor allem eine möglichst lückenlose Verknüpfung mit den Potentialen und Angeboten vertragsärztlichen Versorgung.

Nagel wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass im Zuge der Reform auch über Vereinfachungen im SGB V nachgedacht werden müsse: „Wir haben etwa dreißig Paragraphen, die alle mit eher geringen Erfolgen die Sektorengrenze adressieren; es ist nun dringend an der Zeit, nicht – wie auch bereits unter Minister Lauterbach – weitere Paragraphen und Regelungen der Gesetzlichen Krankenversicherung hinzuzufügen, sondern auch über Verschlankungen des Paragraphendschungels nachzudenken.“ Es könne nicht sein, dass sinnvolle Versorgungskonzepte eher von Juristen und Steuerberatern geschrieben werden müssten, als von Ärztinnen, Ärzten und anderen Angehörigen medizinischer und pflegerischer Heilberufe. „In den nun vorgelegten Ideen – deren Grundzüge vielfach auch auf Anregungen aus dem DGIV-Mitgliederkreis zurückgehen – sehen wir gute Grundlagen, mit integrierten Angeboten grundsätzlich neue Ansätze für eine bessere Versorgung insbesondere chronischer Patientinnen und Patienten zu realisieren“, so Nagel. Wichtig sei nun jedoch, auch die digitale Integration und Verknüpfung der Sektoren zügig voranzutreiben.

Ein weiterer Blick müsse aber darüber hinaus auf die Integration der Landkreise und Kommunen in die zukünftige Planung gerichtet werden. „Wir sehen die Herausforderungen, die sich für die Kommunalpolitik aus einer Mitverantwortung für eine flächendeckende Versorgung ergeben, wir sind aber überzeugt, dass vor allem der noch anstehende Schulterschluss mit der Langzeit- und Altenpflege nicht geleistet werden kann, wenn nicht auch die Kommunalstrukturen stärker für eine Planung der Gesundheitsversorgung vor Ort befähigt und finanziell ausgestattet werden“, so die Überzeugung Prof. Nagels. Die DGIV werde sich hier noch in diesem Jahr mit einem Papier zu Wort melden, um auch an dieser Stelle die Versorgung weiter zu verbessern.

„Insgesamt“, so der DGIV-Vorstandsvorsitzende, „sind wir aber mit den nun vorgelegten Eckpunkten doch noch auf einen guten Weg eingeschwenkt, der diverse Anknüpfungspunkte adressiert, um einer ambulant-stationären Versorgung flächendeckend zu einem dringend erforderlichen Durchbruch zu verhelfen.“