Berlin – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) erleichtert die Behandlung von Opiatabhängigen mit Diamorphin (pharmazeutisch erzeugtes Heroin). Mit einer heute beschlossenen Richtlinie senkt das Gremium die Zugangshürden für Arztpraxen und andere Einrichtungen, die Heroinabhängige mit Diamorphin behandeln möchten.
Dazu sagt Manuel Izdebski, Mitglied im Vorstand der Deutschen AIDS-Hilfe: „Die Behandlung mit Diamorphin kann Leben retten, ist aber bisher nur den wenigsten Patientinnen und Patienten zugänglich. Die neue Regelung ist ein Schritt in die richtige Richtung, genügt aber noch nicht. Nun kommt es darauf an, dass Länder und Kommunen Einrichtungen oder Praxen auch mit den notwendigen finanziellen Mitteln ausstatten. Nur so können alle Menschen diese anerkannte und erfolgreiche Therapieform erhalten, die sie benötigen!“
Substitution mit medizinisch reinem Heroin ermöglicht langjährig Heroinabhängigen die gesundheitliche Stabilisierung und den Wiedereinstieg in ein geregeltes Leben. Sie ist eine Alternative für Substituierte, die von anderen Mitteln wie Methadon nicht ausreichend profitiert haben. Gesundheitsrisiken durch verunreinigtes Heroin, Drogennotfälle sowie die Risiken einer HIV- oder Hepatitis-Infektion werden durch diese Behandlungsform vermieden.
Seit 2009 erlaubt das Betäubungsmittelgesetz die Behandlung mit Diamorphin. Praxen und Ambulanzen hatten aber bisher unnötig hohe Hürden zu nehmen. So mussten sie bisher zum Beispiel unabhängig von der Patientenzahl über Arztstellen im Umfang von drei Vollzeitstellen verfügen. Darüber hinaus war die Anwesenheit eines Arztes für eine Öffnungszeit von 12 Stunden verpflichtend – unerfüllbare Bedingungen für die meisten Einrichtungen.
Bislang wurden daher seit März 2010 keine neuen Standorte für die Diamorphinbehandlung eingerichtet, obwohl der Bedarf erheblich ist. Nur in sieben Städten ist Substitution bisher verfügbar.
Der G-BA hat den Weg nun frei gemacht. So kann die Anzahl ärztlicher Mitarbeiter flexibel gestaltet werden und die Anwesenheit eines Arztes oder einer Ärztin beschränkt sich auf die Zeiträume der Vergabe- und Nachbeobachtung.
Um Substitution wirklich anbieten zu können brauchen Arztpraxen und Ambulanzen nun noch Unterstützung bei der Finanzierung der vorgeschriebenen Sicherheitsstandards. Dazu gehören zum Beispiel Sicherheitsverglasung und spezielle Türen.
Zur bisher vorgeschriebenen intravenösen Konsumform gilt es mittelfristig Alternativen (zum Beispiel Tabletten) zu schaffen, damit auch die immer größer werdende Gruppe von Konsumenten, die Heroin rauchen, einen Zugang zur Diamorphinbehandlung erhält.
Mehr Informationen: www.aidshilfe.de