Berlin – Heute haben das Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (AMNOG) und das “Gesetz zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung” (GKV-FinG) den Bundesrat passiert. Damit können die beiden Gesetze, wie geplant in Kraft treten.
Dazu sagt Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler: “Ich freue mich, dass es uns mit dem GKV-FinG gelungen ist, unser Gesundheitssystem zukunftsorientiert umzusteuern und den Solidaritätsgedanken zu stärken. Zwei Zielsetzungen haben die Ausarbeitung unseres Gesetzes bestimmt: Erstens galt es ein Defizit von neun Milliarden Euro sozial gerecht auszugleichen und zweitens den Einstieg in ein gerechtes, transparentes und wettbewerbliches Gesundheitssystem zu schaffen.”
Mit dem Gesetz werden die Ausgaben stabilisiert, die Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Krankenversicherung gestärkt, ein gerechter Sozialausgleich eingeführt und die Vorraussetzungen für einen funktionsfähigen Wettbewerb geschaffen.
Das zweite heute verabschiedete Gesetz ist das Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (AMNOG). “Mit dem AMNOG haben wir das Preismonopol der Pharmaindustrie aufgebrochen und gegengesteuert. Wir haben den Weg frei gemacht für fairen Wettbewerb und eine stärkere Orientierung am Wohl der Patienten. Denn der Zusatznutzen für Patienten und Vertragswettbewerb bestimmen künftig den Preis. Wir haben gleichzeitig sichergestellt, dass die Patienten auch künftig einen schnellen Zugang zu neuen und innovativen Arzneimittel erhalten”, sagte Dr. Philipp Rösler.
Die Umsetzung der Reform des GKV-Arzneimittelmarktes geschieht durch einen Dreiklang aus strukturellen Veränderungen, dem Abbau von Überregulierung und kurzfristigen Einsparungen. Mit dem Gesetz wird erstmals eine frühe Nutzen-bewertung als Grundlage für eine faire und wettbewerbliche Preisbildung für Arzneimittel eingeführt.
Der Handlungsbedarf war im Arzneimittelmarkt besonders groß, denn die Arzneimittel-ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung sind zuletzt stark gestiegen. Das heute verabschiedete Gesetz sieht deshalb zusammen mit einer bereits am 30. Juli 2010 in Kraft getretenen Regelung im Gesetz zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher und anderer Vorschriften (GKV-ÄndG) Einsparungen für die GKV in Höhe von 2,2 Milliarden Euro vor.
Alle Informationen zu den Änderungen, die am 1. Januar 2011 in Kraft treten, finden Sie hier im Internet unter:
–http://www.bundesgesundheitsministerium.de [www.bundesgesundheitsministerium.de/cln_169/nn_1168682/DE/Gesundheit/Gesundheitsreform/Gesundheitsreform__node.html]
–http://www.bundesgesundheitsministerium.de [www.bundesgesundheitsministerium.de/cln_169/nn_1945390/DE/Gesundheit/AMNOG/AMNOG__node.html]
–http://www.bundesgesundheitsministerium.de [www.bundesgesundheitsministerium.de]
–http://www.bundesgesundheitsministerium.de [www.bundesgesundheitsministerium.de/SharedDocs/Standardartikel/DE/AZ/J/Glossar-Jahreswechsel/reformgesetze-treten-in-kraft.html]
– http://www.bundesgesundheitsministerium.de [www.bundesgesundheitsministerium.de/SharedDocs/Standardartikel/DE/AZ/J/Glossar-Jahreswechsel/alle-leisten-ihren-beitrag.html]