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Der vorsitzende Richter des 3. Senats beim Bundessozialgericht, Dr. iur. Ulrich Hambüchen, referiert über die aktuelle Rechtsprechung des BSG zu MDK-Prüfungen im Krankenhaus

Terminhinweis

Düsseldorf – Aufgabe des DRG-Systems ist die Herstellung von Transparenz über Leistungen und Kosten im Krankenhausbereich. Prüfungen des MDK sind insoweit ebenso Bestandteil, wie die Pflicht der Krankenhäuser zur richtigen Abrechnung. Diese Prüfungen belasten das Verhältnis der beteiligten Krankenhäuser, der Krankenkassen und des MDK, so dass die Zahl der Rechtsstreitigkeiten nach wie vor nicht unerheblich ist. Damit Krankenhäuser und Krankenkassen den Prüfaufwand reduzieren und ihrem Kerngeschäft nachgehen können, sollten MDK-Prüfungen als Teil eines Compliance-Managementsystems im Krankenhaus verstanden werden.

“MDK-Prüfungen im Krankenhaus und Compliance Management”
am 19. März 2013 in Düsseldorf

Vor diesem Hintergrund thematisiert die 2. I.O.E. Fachkonferenz “MDK-Prüfungen im Krankenhaus und Compliance Management” die unterschiedlichen Sichtweisen. Sie bietet rechtliche und organisatorische Hinweise, durch die gerichtlichen Auseinandersetzungen vermieden werden können. Insoweit konnte u.a. mit dem Vorsitzenden Richter des 3. Senats beim Bundessozialgericht, Herrn Dr. jur. Ulrich Hambüchen, eine Person für die Konferenz gewinnen, die seit vielen Jahren die höchstrichterliche Rechtsprechung prägt.

Tagungsleitung:

Univ.-Prof. Dr. rer. pol. Dr. biol. hom. Wilfried von Eiff, Centrum für Krankenhausmanagement, Münster
Dr. jur. Peter Wigge, Rechtsanwälte Wigge, Münster

Themen und Referenten:

  • Aktuelle Rechtsprechung des BSG zu MDK-Prüfungen im Krankenhaus
    Dr. jur. Ulrich Hambüchen, Vorsitzende Richter des 3. Senats beim Bundessozialgericht, Kassel
  • Krankenkassen und MDK – notwendiges Übel oder sinnvolle Ergänzung?
    Herr Bernd Beyrle, Fachbereichsleiter Stationäre Versorgung, Techniker Krankenkasse, Hamburg
  • Abrechnungsprüfungen – Empfehlungen & Erwartungen seitens des MDK
    Herr Dr. med. Rainer Funk, MDK Westfalen-Lippe, Münster (angefragt)
  • Einzelfallprüfung nach §§ 275 ff. SGB V – Neuerungen, Vorgaben, Vorschriften
    Frau Ass. Jur. Karin Rogosch, Krankenhausgesellschaft NRW e.V.
  • Rechtliche Aspekte der Abrechnungsprüfung durch den MDK und gerichtlicher Rechtsschutz
    Herr Rechtsanwalt Dr. jur. Michael Ossege, LL.M., Rechtsanwälte Wigge, Münster
  • Operatives Medizincontrolling – Strategie & Organisation
    Frau Dipl.-Kffr. Manuela Kröber, Leiterin Patientenmanagement und Controlling,
    Katholische Kliniken Ruhrhalbinsel GmbH, Essen
  • Perspektive auf das neue Entgeltsystem in der Psychiatrie und das zukünftige MDK-Management in den Einrichtungen?
    Herr Dr. med. Frank Studenski, Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe, Team Medizincontrolling, Pfalzklinikum (AdöR)
  • Verbesserte Akzeptanz des MDK-Prüfverfahrens mittels Compliance-Management
    Herr Univ.-Prof. Dr. rer. pol. Dr. biol. hom. Wilfried von Eiff, Centrum für Krankenhausmanagement, Münster

Weitere Informationen zur Veranstaltung entnehmen Sie bitte dem Programmflyer

Nutzen Sie die Gelegenheit zur intensiven Diskussion mit ausgewiesenen Experten, sowie zum Erfahrungsaustausch mit Kollegen und Geschäftspartnern.