Berlin – Trotz gezielter Indiskretionen und handwerklicher Fehler der Gesundheitsministerin Ulla Schmidt und der dadurch bedingten unnötigen Diskussionen und Schwierigkeiten hat Bundeskanzlerin Angela Merkel das Schlimmste vermieden:
Die totale Sozialisierung der Privaten Krankenversicherung findet nicht statt.
Die Union hat die Zerstörung der Privaten Krankenversicherung und die Enteignung von 100 Milliarden Euro Altersrückstellungen durch Ulla Schmidt ausgebremst.
Dennoch: Dieser Gesetzentwurf zur Gesundheitsreform wäre mit dem Vater der Sozialen Marktwirtschaft und des Wirtschaftswunders, mit Ludwig Erhard nicht zu machen gewesen.
I. Sozialdemokratische Neiddebatte stellt die Realitäten auf den Kopf. Entgegen allen Vorurteilen sind bei der Privaten Krankenversicherung nicht überwiegend Millionäre versichert, sondern zur Hälfte Soldaten, Beamte und deren Familienangehörige. 71 Prozent der privat Versicherten verdienen im Monat weniger als die gesetzlich vorgesehene Beitragsbemessungsgrenze in Höhe von 3.562 Euro und müssen zudem im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung die Versicherungsbeiträge für Ihre Angehörigen selber zahlen.
II. Wenn die Privaten Krankenversicherungen gezwungen werden, gegen ihren Willen jedes neue Mitglied zu einem Basistarif aufzunehmen, ist dies ein Anschlag auf die unternehmerische Entscheidungsfreiheit.
Hier wird Politik zu Lasten Dritter gemacht.
Die langjährig Versicherten werden jetzt zusätzlich zur Kasse gebeten. Sie sollen für die mitzahlen, die sich bisher nicht in der Privaten Krankenversicherung versichert haben.
Die 100 Milliarden Altersrückstellungen sind angespartes Geld nicht etwa von Millionären, sondern in der Mehrzahl von kleinen Leuten und dienen der Vorsorge.
Es muss aufgeräumt werden mit dem Vorurteil, dass die PKV ein Ghetto von reichen Leuten ist, die sich ihrer Verantwortung in der Gesellschaft entziehen!
Diese Zwangs-Umverteilung zu Lasten der bisherigen PKV-Kunden kommt einer Enteignung gleich.
Der Plan von Ulla Schmidt, diese Rücklagen umzuverteilen, entsprechen sozialistischer Staatsideologie, die wir seit dem Zusammenbruch 1989 überwunden glaubten.
Die SPD zeigt hier einen Weg, der Bürger enteignet und Ihrer Eigenverantwortung beraubt.
III. Der Gesetzentwurf führt nicht zur Stärkung, sondern zur Schwächung des Wettbewerbs, weil die Beiträge nicht mehr durch die einzelnen Kassen, sondern durch die Gesundheitsministerin per Verordnung festgelegt werden sollen.
Damit werden Markt und Wettbewerb zu Gunsten eines staatlich diktierten Einheitsbeitrages ausgehebelt.
Der Mini-Spielraum für einzelne Kassen, Zusatzbeiträge zu erheben, ändert an dieser Wettbewerbsfeindlichkeit überhaupt nichts.
Verschwendung und Unwirtschaftlichkeit bleiben weiterhin nicht bestraft.
Ein Zwang zur Sparsamkeit entsteht nicht.
Der Wirtschaftsrat hält es für grundsätzlich ordnungspolitisch falsch, die funktionierenden Privaten Krankenversicherungen zu Gunsten der maroden Gesetzlichen Krankenversicherungen zu schwächen.
Das System der Privaten Krankenversicherung sollte Modell für die gesetzliche Krankenversicherung sein – der umgekehrte Weg führt in Staatsmedizin und Leistungsminderung wegen Kostenexplosionen.
Der Wirtschaftsrat ist zuversichtlich, dass in einer CDU / CSU – FDP-Koalition nach 2009 die Stellschrauben so korrigiert werden können, dass die massiven ordnungspolitischen Fehler behoben werden.
Spätestens dann muss einer der schwerwiegendsten Mängel dieser Gesundheitsreform angegangen werden:
Der massive Anstieg der Beitragssätze für die Gesetzliche Krankenversicherung zieht den Arbeitnehmern und Arbeitgebern, Familien, Rentnern und Studenten immer mehr Geld aus der Tasche.
Das muss gestoppt und ins Gegenteil gewendet werden.
Nur durch sinkende Beiträge im Gesundheitswesen wird die Basis für neue Arbeitsplätze gestärkt.
In dem über 500 Seiten umfassenden Gesetzentwurf gibt es keinen einzigen wirklich wirkungsvollen Ansatz zur Kostensenkung.
Im Gesundheitswesen könnten 20 Milliarden Euro durch besseres Wirtschaften und weniger Bürokratie eingespart werden. Die Qualität der medizinischen Versorgung darf nicht angetastet werden. Es geht darum, die betriebswirtschaftlichen Reserven zu heben.