Heidelberg – Krankenhäuser benötigen Flexibilität beim Personaleinsatz. Dies gilt im Bereich des ärztlichen Personals, der Pflege und der Geburtshilfe. Flexibilität setzt die Möglichkeit voraus, Leistungen auch durch Personal erbringen zu lassen, das nicht in dem starren Korsett des Arbeitsvertrages eingebunden ist. Verträge mit freien Mitarbeitern sind aber spätestens seit der sogenannten Honorararztentscheidung des BSG vom 4. Juni 2019 risikobehaftet. Zu den Beitragsrisiken treten steuerliche und strafrechtliche Risiken auf, die regelmäßig zur persönlichen Haftung von Geschäftsführern des Krankenhauses und der am Vertragsschluss Beteiligten führen.
Das Hybridmodell, das von den Referenten entwickelt und befürwortet wird, bietet einen Ausweg aus der Dilemma-Situation. Es eröffnet die Möglichkeit, Ärzte, Hebammen und Pflegekräfte außerhalb eines Arbeitsvertrages und starrer zeitlicher Grenzen rechtssicher im Krankenhaus tätig werden zu lassen.
Der Hybridvertrag wird aus der Perspektive des Sozial- und Arbeitsrechts und anhand der von den Gerichten herangezogenen Maßstäbe vorgestellt. Es werden Wege aufgezeigt, derartige Verträge zu konzipieren.
Referenten:
- Prof. Dr. jur. Hendrik Schneider Rechtsanwalt, Kanzlei für Wirtschafts- & Medizinstrafrecht, Wiesbaden
- Thorsten Ebermann Partner, GND Geiger | Nitz | Daunderer Rechtsanwälte PartG mbB, München; Geschäftsführer, Bundesverband Niedergelassener Kardiologen (BNK)
- Stephan Rittweger Vorsitzender Richter, Bayerisches Landessozialgericht, München
Diese Veranstaltung findet ausschließlich digital statt.
Weitere Einzelheiten zum Programmablauf sowie alle Teilnahmeinformationen finden Sie hier: www.zeno24.de/veranstaltung/hybridvertrag/