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Der Beirat zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs hat seine Arbeit aufgenommen

Bundesministerium für Gesundheit

Berlin – Heute hat sich in Berlin der neue Beirat zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs konstituiert. Der Beirat wird für das Bundesministerium für Gesundheit Entscheidungsgrundlagen erarbeiten, damit der Begriff der Pflegebedürftigkeit neu definiert und das Begutachtungsverfahren geändert werden kann. Die Mitglieder des Beirats sind so ausgewählt, dass alle Interessenslagen und Kompetenzen des Handlungsfeldes “Pflege” berücksichtigt werden (siehe Liste der Beiratsmitglieder).

Der Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium, Dr. Klaus Theo Schröder, sagte: “Die Mitglieder des Beirats haben eine verantwortungsvolle Aufgabe übernommen, da sie bei ihrer Arbeit sowohl die Bedürfnisse der vielen pflegebedürftigen Menschen in Deutschland im Auge haben als auch die finanziellen Rahmenbedingungen berücksichtigen müssen. Die Arbeit des Beirates greift inhaltlich wie zeitlich über die Vorbereitung der kommenden Pflegereform hinaus. Vor einer Entscheidung des Gesetzgebers über eine Änderung des geltenden Pflegebedürftigkeitsbegriffs und des Begutachtungsverfahrens müssen Handlungsoptionen erarbeitet und erprobt werden. Dabei ist auch die Frage zu klären, wie sich die Änderung finanziell auf die Pflegeversicherung und andere Sozialleistungsbereiche auswirkt.” Zum Beiratsvorsitzenden wurde Herr Wilhelm Schmidt, Vorsitzender des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. ernannt. Stellvertretender Vorsitzender ist Herr Prof. Dr. Peter Udsching, Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht. In ihrer heutigen Sitzung diskutierten die Mitglieder des Beirates den Projektansatz der Vorphase, der vom Institut für Pflegewissenschaft an der Universität Bielefeld vorgestellt wurde.

Zum Begutachtungsverfahren haben die Spitzenverbände der Pflegekassen in Abstimmung mit dem Beirat und dem Bundesministerium für Gesundheit Anfang November ein umfangreiches Modellprojekt begonnen. Dieses umfasst eine Vor- und zwei Hauptphasen.

•In der Vorphase wird eine umfassende nationale und internationale Analyse und Bewertung zu Begutachtungs-Instrumenten und dabei angewendeten Pflegebegriffen vorgenommen. Gegenstand dieser Phase ist auch die Frage, welche Alternativen es zur zeitlichen Bemessung von Pflegebedarfen gibt. Diese Projektphase wird Ende Februar 2007 abgeschlossen. •In der sich anschließenden ersten Hauptphase wird auf der Grundlage der dann vorliegenden Ergebnisse ein neues praktikables, standardisiertes und allgemein anerkanntes Begutachtungsverfahren erarbeitet. Das Begutachtungsverfahren dient der Feststellung des Hilfebedarfs und der Zuordnung zu einer Pflegestufe. •In der zweiten Hauptphase wird das neue Begutachtungsverfahren von unabhängigen wissenschaftlichen Einrichtungen auf seine Validität und Verlässlichkeit sowie die Praktikabilität hin überprüft.

Der Beirat wird diesen Prozess aktiv begleiten und eine Empfehlung zur Formulierung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs aussprechen. Eine von Herrn Prof. Dr. Udsching geleitete Arbeitsgruppe innerhalb des Beirats bereitet die Formulierung des Begriffs vor.

Das Gesamtvorhaben zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs und des Begutachtungsverfahrens soll bis zum 30. November 2008 abgeschlossen sein.

Liste der Beiratsmitglieder

Dr. Hans Jürgen Ahrens, Vorstandsvorsitzender, AOK-Bundesverband

Dr. Fritz Baur, Vorsitzender, Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Sozialhilfeträger

Prof. Dr. Sabine Bartholomeyczik, Fakultät für Medizin/Institut für Pflegewissenschaft, Lehrstuhl für Epidemiologie – Pflegewissenschaft

Annelie Buntenbach, Deutscher Gewerkschaftsbund

Stephan Dzulko, Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V.

Karin Evers-Meyer, MdB, Beauftragte der Bundesregierung für Belange behinderter Menschen

Klaus Großjohann, Geschäftsführer, Kuratorium Deutsche Altershilfe

Dieter Hackler, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Erika Huxhold, Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Sabine Jansen, Geschäftsführerin, Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V.

Dr. Hellmut Körner, Staatssekretär im Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren des Landes Schleswig-Holstein

Helga Kühn-Mengel, MdB, Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten

Bernd Meurer, Präsident, Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.

Prof. Dr. Edda Müller, Vorsitzende, Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Dr. Eugen Müller, Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände

Monsignore Dr. Peter Neher, Präsident des Deutschen Caritasverbandes

Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende, Verband der Angestellten-Krankenkassen e.V. – VdAK

Dr. Peter Pick, Geschäftsführer, Medizinischer Dienst der Spitzenverbände der Krankenkassen

Prof. Dr. Heinz Rothgang, Universität Bremen

Brigitte Setzer-Pathe, Vorsitzende, Deutscher Behindertenrat

Wolfgang Schmeinck, Vorsitzender, Bundesverband der Betriebskrankenkassen

Wilhelm Schmidt, Vorsitzender, Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Dr. Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes

Reinhold Schulte, Vorsitzender, Verband der privaten Krankenversicherung e.V.

Rolf Stuppardt, Vorsitzender, Bundesverband der Innungskrankenkassen

Prof. Dr. Peter Udsching, Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht Kassel

Dr. Irene Vorholz, Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände

Franz Wagner, Vizepräsident, Deutscher Pflegerat e.V.

Helga Walter, Vorsitzende, Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen e.V.

Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen