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Der Ausstieg aus dem Solidarsystem droht jetzt auch der Pflegeversicherung

Pressemitteilung

Berlin – Zur von Gesundheitsminister Rösler geplanten Einführung einer kapitalgedeckten Pflegezusatzversicherung erklärt die stellvertretende Sprecherin der Arbeitsgruppe Gesundheit der SPD-Bundestagsfraktion Hilde Mattheis:

Nach der schwarz-gelben Gesundheitsreform setzt Minister Rösler jetzt auch bei der solidarischen Pflegeversicherung die Axt an. Sollte sich die kapitalgedeckte Pflegezusatzversicherung durchsetzen, werden sich in Zukunft nur noch Reiche eine gute Pflege leisten können.

Das Lebensrisiko, pflegebedürftig zu werden, darf nicht privatisiert werden. Die Menschen brauchen einen für alle gleichen Zugang zu einer qualitativ hochwertigen pflegerischen und medizinischen Versorgung. Was Schwarz-Gelb da plant, ist eine weitere Individualisierung einer bislang solidarischen Absicherung, die sich nach der Größe des Geldbeutels richtet. Darüber hinaus hat die Finanzmarktkrise gezeigt, dass kapitalgedeckte Versicherungen nicht sicher sind. Soll über die Qualität der Pflege in Zukunft etwa an den Börsen entschieden werden?

Ein leistungsfähiges und sozial gerechtes Gesundheitssystem werden wir nur bekommen, wenn wir am Prinzip der solidarischen Versicherung festhalten. Für eine bedarfsgerechte Pflege für alle und eine breite Einnahmebasis fordert die SPD eine Bürgerversicherung Pflege, bei der alle Einkommensarten berücksichtigt werden und in die jeder nach seiner finanziellen Stärke solidarisch einbezahlt.

Im kommenden Jahr will Bundesgesundheitsminister Rösler die Einführung einer privaten Pflege-Zusatzversicherung nach dem Vorbild der Riester-Rente in Angriff nehmen. Die kapitalgedeckte Zusatzvorsorge soll – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – eine Ergänzung zur bestehenden Pflegeversicherung sein und später nicht für andere, sondern nur für die jeweils eigene Pflegeleistung zur Verfügung stehen. Derzeit ist die Pflegeversicherung umlagefinanziert: Die Beitragszahler bezahlen die Kosten für die aktuell Pflegebedürftigen. Der Beitrag zur Pflegeversicherung liegt derzeit bei 1,95 Prozent des Bruttoeinkommens, Kinderlose zahlen 2,2 Prozent. Alle krankenversicherungspflichtigen Personen sind auch pflegeversichert.