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Der Anwender muss im Vordergrund stehen

Forderungen zur elektronischen Gesundheitskarte

Berlin – Mehr Orientierung am Anwender und weniger Techniklastigkeit fordern Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Krankenhausträger. In Berlin übergaben sie einen entsprechenden Katalog an Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt. Darin finden sich sowohl grundsätzliche Forderungen zum Aufbau der Telematikinfrastruktur als auch zum zukünftigen Einsatz der elektronischen Gesundheitskarte in Arztpraxen, Apotheken und Krankenhäusern.

Vertreter von Bundesärztekammer (BÄK), Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV), Bundeszahnärztekammer (BZÄK), Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung (KZBV), Deutscher Krankenhaus-gesellschaft (DKG) und der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) betonen, dass die derzeit fast ausschließlich an den technischen Lösungsansätzen und der Zeitplanung ausgerichtete Diskussion nicht geeignet ist, um eine bessere Akzeptanz für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte zu erzielen.

“Wir denken durchaus, dass die Einführung der Telematik große Möglichkeiten für verbesserte Informationsflüsse im Gesundheitswesen bietet”, hob der Vorstandsvorsitzende der KBV, Dr. Andreas Köhler, hervor. “Das Projekt steht und fällt mit der Akzeptanz der Anwender. Wenn der Einsatz der Gesundheitskarte zu einem noch höheren Verwaltungsaufwand für das Praxispersonal führt und ausschließlich als Überwachungs- und Kontrollinstrument der Ärzte etabliert werden soll, wird sie schon in den ersten Feldtests an der fehlenden Akzeptanz bei den Betroffenen scheitern.”

“Wichtig ist vor allem auch, dass der Schutz der Patientendaten weiterhin gewährleistet wird und der Patient die Möglichkeit hat, auch künftig im Einzelfall jeweils zu entscheiden, welche Daten welchen dritten Personen zugänglich gemacht werden”, so Dr. Günther E. Buchholz, stellvertretender Vorsitzender der KZBV. Der gemeinsame Katalog der Leistungserbringer betont vor allem die Nutzbarkeit der neuen Technik im Praxisalltag und in Sondersituationen wie Notdienst oder Hausbesuch. Ein weiteres Ziel ist die Einführung der Karte mit möglichst geringem Personalaufwand und die Vergütung entstehender Mehraufwände. Darüber hinaus listet das Dokument eine Vielzahl von Anforderungen an den zukünftigen Einsatz der Karte in den täglichen Arbeitsabläufen im Gesundheitswesen auf.

“In allen Testregionen beteiligen sich die Organisationen der Leistungsträger konstruktiv an den Testvorhaben. Sie unterstützen den Einsatz neuer Informations- und Kommunikationstechnologien, solange dieser dem Wohl der Patienten dient und zur Verbesserung von Arbeitsabläufen beiträgt. Ein Scheitern des Projektes auf Grund von in der Praxis nicht umsetzbaren technischen und organisatorischen Lösungen wäre daher fatal”, erklärte Dr. Franz Joseph Bartmann, Telematikbeauftragter des Vorstandes der BÄK.

Neben den 80 Millionen gesetzlich und privat Krankenversicherten sind von der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte auch die rund 170.000 deutschen Arzt- und Zahnarztpraxen, 2.200 Krankenhäuser und 21.000 Apotheken unmittelbar betroffen. Sie werden zukünftig durch ein – auch als Telematikinfrastruktur bezeichnetes – IT-Netzwerk miteinander verbunden. Die elektronische Gesundheitskarte soll neben der Einführung des elektronischen Rezepts auch zur Beschleunigung der Kommunikationsprozesse im Gesundheitswesen beitragen und dabei helfen, medizinische Informationen wie Notfalldaten oder Angaben über vom Patienten eingenommene Arzneimittel für Ärzte und Apotheker schneller verfügbar zu machen.

Der Forderungskatalog der Leistungsträger im Gesundheitswesen findet sich auf den Internetseiten der KBV unter http://www.kbv.de der BÄK unter http://www.bundesaerztekammer.de sowie der KZBV unter http://www.kzbv.de.

Pressemitteilung der Bundesärztekammer, Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, Bundeszahnärztekammer, Deutschen Krankenhausgesellschaft, Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung