Düsseldorf – Brille verlegt, Buchtitel vergessen, ein Begriff fällt einem partout nicht ein solche kleinen Blackouts sind noch kein Grund zur Besorgnis. Treten Symptome wie Vergesslichkeit, Desorientierung oder veränderter Tages- und Nachtrhythmus immer häufiger und gebündelt auf, können sie auf eine Demenz- oder Alzheimererkrankung hindeuten. Menschen mit diesem Leiden sind auf intensive Betreuung angewiesen. Aber auch Angehörige dürfen mit den massiven Problemen einer solchen Erkrankung nicht alleine gelassen werden, sondern brauchen eine bedürfnisgerechte Unterstützung, erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Neben einer liebevollen und sachgerechten Betreuung, ist auch eine frühzeitige Diagnose wichtig, damit Demenzkranke und ihre Familien so früh wie möglich verfügbare Pflege- und Unterstützungsangebote nutzen können. Hierbei helfen folgende Tipps:
Medizinische Diagnose so früh wie möglich: Einige demenzielle Krankheiten lassen sich gut behandeln, wenn sie rechtzeitig erkannt werden. Auch bei einer chronischen Demenz wie der Alzheimer Krankheit können die richtige Medikation und die Leistungen der Pflegeversicherung das Alltagsleben beträchtlich erleichtern. Beim Verdacht auf Demenz sollten sich Betroffene oder deren Angehörige deshalb zunächst vertrauensvoll an ihren Hausarzt wenden. Für eine umfangreichere Diagnose muss jedoch ein Neurologe oder Psychiater aufgesucht werden. Der Besuch einer Gedächtnissprechstunde in einer Fachklinik kann ebenfalls helfen, den Grad einer Erkrankung abzuklären.
Hilfe durch die Pflegeversicherung: Auch Demenzkranke können Leistungen aus der Pflegeversicherung beziehen, wenn sie nur noch eingeschränkt in der Lage sind, Alltagsverrichtungen wie Körperpflege, Essen und Trinken sowie die Versorgung des eigenen Haushalts selbstständig zu bewältigen. Unterstützende Hilfen müssen bei der Pflegekasse beantragt werden. Beträgt der ermittelte Entlastungsbedarf mehr als 90 Minuten, mit einem Anteil von mindestens 46 Minuten für die Pflege, werden Patienten einer von drei Pflegestufen mit dem entsprechenden Pflegesatz zugeteilt. Seit dem 1. Juli können auch Demenzkranke, die nicht pflegebedürftig sind, eine zusätzliche Betreuungshilfe beantragen. Je nach Bedarf werden monatlich bis zu hundert oder zweihundert Euro für Betreuungsstunden erstattet. Nicht verbrauchte Beträge können angespart werden. Die Leistungen sollten bei der Pflegekasse so früh wie möglich beantragt werden, da für die Bewilligung der Tag der Antragsstellung maßgeblich ist.
Entlastende Betreuungsangebote: Die Pflegeversicherung übernimmt nur die Kosten für ganz bestimmte Betreuungsleistungen etwa für Angehörigengruppen oder für eine stundenweise Betreuung zu Hause. Doch nur anerkannte Betreuungsangebote von professionellen Pflegediensten und -einrichtungen oder von besonders geschulten Ehrenamtlichen können über die Pflegekasse abgerechnet werden. Hilfe von Angehörige oder Nachbarn sind durch die speziellen Betreuungsleistungen nicht abgedeckt. Ist eine durchgehende Pflege in den eigenen vier Wänden nicht mehr möglich, bieten Pflegeheime, die auf die Pflege und Betreuung von Demenzkranken spezialisiert sind, ihre Dienste an. Ein Angebotsvergleich verschiedener Einrichtungen lohnt sich. Muss ein akuter Notstand überbrückt werden, ist die Unterbringung in einer Kurzzeitpflege häufig eine sinnvolle Lösung. Wichtig ist hierbei, eine Einrichtung zu wählen, die die Bedürfnisse von Demenzpatienten besonders berücksichtigt.
Tipps für Angehörige: Wer die dauerhafte Pflege eines Demenzkranken selbst übernehmen möchte, stößt oft an die Grenze der eigenen Belastbarkeit. Wie sich die schwierige Situation am besten meistern lässt und welche Maßnahen nötig sind, um eine Wohnung sicherer zu gestalten zur Klärung solche Fragen kann der Austausch in einem Gesprächskreis hilfreich sein. Werden Pflegegeld bzw. Betreuungsleistungen gezahlt, haben betroffene Familien zudem einen Anspruch auf einen vierteljährlichen Beratungsbesuch zu Hause. Zusätzlich können pflegende Angehörige auch einen Pflegekurs belegen. Die Pflegekassen informieren über vorhandene Unterstützungsangebote vor Ort. Angehörige, die noch berufstätig sind, haben in einem größeren Unternehmen Anspruch auf eine unbezahlte Auszeit von bis zu sechs Monaten. Die Beiträge zur Sozialversicherung werden auf Antrag von der Pflegeversicherung jedoch übernommen. In einer akuten Notlage können sich Festbeschäftigte auch für zehn Tage unbezahlt von der Arbeit entbinden lassen. Diese Regelung gilt auch für kleinere Betriebe.
Ausführliche Antworten auf weitere Fragen und nützliche Adressen zum Umgang mit Demenz und Alzheimer-Krankheit sind in einer Kurzinformation der Verbraucherzentrale NRW zusammengestellt. Die kostenlose Broschüre gibt es im Internet unter http://www.vz-nrw.de oder in den örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW.