Hamburg – Das besondere Betreuungsangebot für demenzkranke Heimbewohner mit herausfordernden Verhaltensweisen in Hamburg wird in unveränderter Qualität fortgesetzt. Eine entsprechende Vereinbarung haben Anbieter, Pflegekassen und die Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz geschlossen. Die bisherige Vereinbarung zur besonderen stationären Dementenbetreuung war gekündigt worden, um die Leistungen an die Neuregelungen durch die Pflegereform anzupassen. Senator Dietrich Wersich: Mit der neuen Vereinbarung sichern alle Beteiligten gemeinsam die über das bundesweit übliche Maß hinausgehende Betreuung von Menschen mit besonderen Formen der Demenz in stationären Pflegeeinrichtungen.
Während die bisherige Vereinbarung zwei alternative Versorgungsformen demenzkranker Menschen mit speziellem Betreuungsbedarf vorsah, definiert die neue Vereinbarung die besondere stationäre Dementenbetreuung als Rund-um-die-Uhr-Betreuung in einem demenzgerecht gestalteten, eigenen Wohnbereich. Auf diese Weise wird die Belastung für die Bewohner in der besonderen stationären Dementenbetreuung ebenso minimiert wie für Mitbewohner und Pflegekräfte, sodass die Lebensqualität in der Einrichtung für alle Seiten verbessert wird. Leistungsgerecht sind die erhöhten Betreuungsleistungen in der besonderen stationären Dementenbetreuung auch nur über die Kostensätze der tatsächlichen Nutzer zu finanzieren.
Einrichtungen, die die besondere stationäre Dementenbetreuung als integrierte Versorgung erbringen, bei der die Pflegebedürftigen in der Einrichtung verteilt leben und die besonderen Betreuungsangebote mehrere Stunden am Tag in einem anderen Bereich in Anspruch nehmen, erhalten Bestandsschutz. Die damit verbundene Umlagefinanzierung über alle Pflegeheimplätze der Einrichtung fällt ebenso unter die Besitzstandswahrung. In der besonderen stationären Dementenbetreuung werden aktuell in 36 Einrichtungen rund 850 Menschen mit herausfordernden Verhaltensweisen gepflegt und betreut.